Posts for Tag : Vertragspartner

Glaubhaftmachung conronabedingter Mietschulden?  0

Ist ein Pachtverhältnis über ein Gemeindegrundstück durch die Ortsgemeinde begründet worden, ist diese, vertreten durch den Bürgermeister, – und nicht die Verbandsgemeindeverwaltung – auch für den Ausspruch einer Kündigung des Pachtverhältnisses zuständig.

Interne Zuständigkeitsregelungen schränken zwar möglicherweise die Befugnis des Bürgermeisters, nicht aber dessen Macht zur Außenvertretung ein (hier: Beauftragung eines Rechtsanwalts mit Ausspruch der Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Gemeinderats).

Ein zwischen den Parteien begründetes Pachtverhältnis ist durch ehrverletzende rechtswidrige Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Vertragspartners in einem Maße beschädigt, das es auf dessen Seite nicht mehr als tragbar erscheinen lässt, dieses Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen, wenn der Kündigungsempfänger in einer E-Mail zum Ausdruck gebracht hat, dass der Vertragspartner bei der Regelung der Angelegenheiten um das Pachtverhältnis mit Methoden vorgehe, die denjenigen des NS- Terrorsystems glichen (IBRRS 2020, 2607;
BGB §§ 164543 Abs. 1; § 581 Abs. 2; ZPO § 522 Abs. 2; OLG Koblenz, Urteil vom 16.06.2020 – 12 U 2229/19;
vorhergehend: LG Trier, 18.11.2019 – 4 O 104/19).

Eigentümer als Auftraggeber?  0

Der Grundstückseigentümer, der nicht Auftraggeber ist, muss die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek dulden, wenn er Alleineigentümer und Bewohner des Gebäudes ist, für den der Auftragnehmer Leistungen ausgeführt hat, und er einen Dritten, vorliegend seine Lebensgefährtin, vorgeschoben hat, um nicht selbst als Vertragspartner in Erscheinung treten zu müssen.

Der Grundstückseigentümer haftet dem Auftragnehmer auf Schadensersatz, wenn er den Verwaltungssitz seiner Firma ins Ausland verlegte, um Vollstreckungsmaßnahmen des Auftragnehmers zu behindern (IBRRS 2020, 0434; BGB §§ 242648 Abs. 1, § 826; StGB § 288; OLG Celle, Urteil vom 04.09.2018 – 14 U 18/18
vorhergehend: LG Hannover, 18.12.2018 – 12 O 158/16
OLG Celle, 15.11.2016 – 14 U 112/16; OLG Celle, 09.09.2016 – 14 U 126/16; LG Hannover, 31.05.2016 – 12 O 126/16
OLG Celle, 02.03.2016 – 14 U 121/15; nachfolgend:
BGH, Beschluss vom 06.11.2019 – VII ZR 188/18 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

Erforderlichkeit der notariellen Form des Mietvertrages  0

Ein Mietvertrag bedarf dann der notariellen Beurkundung, wenn er wesentlicher Bestandteil einer Verkaufsverpflichtung ist.

Dies ist der Fall, wenn er Mietvertrag nach dem Parteiwillen mit der Verkaufsverpflichtung „stehen und fallen“ soll.

Die Auswechslung eines Vertragspartners kann sowohl im Wege eines dreiseitigen Vertrags zwischen der ausscheidenden, der übernehmenden und der verbleibenden Partei vereinbart werden als auch durch Vereinbarung zwischen zwei Beteiligten, wenn der Dritte zustimmt. Dies kann auch konkludent geschehen (IBRRS 2020, 1551; BGB §§ 128535566; LG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.05.2020 – 2-17 S 48/19; vorhergehend: AG Bad Homburg, 05.09.2019 – 2 C 2758/18