Posts for Tag : Vertragsfreiheit

Die Mietpreisbremse ist verfassungskonform  0

Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte „Mietpreisbremse“) sind nicht verfassungswidrig. Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz ( IBRRS 2019, 2608; BGB §§ 556d556e556f, § 556g Abs. 1 Satz 1, 2, § 558 Abs. 2; GG Art. 2Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 80 Abs. 1 Satz 2, Art. 100 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2
BVerfG, Beschluss vom 18.07.2019 – 1 BvR 1595/18;
vorhergehend: LG Berlin, Urteil vom 20.06.2018 – 64 S 199/17;
LG Berlin, Urteil vom 12.04.2018 – 67 S 328/17;
LG Berlin, Beschluss vom 07.12.2017 – 67 S 218/17;
AG Charlottenburg, 05.10.2017 – 210 C 55/17;
AG Charlottenburg, 31.08.2017 – 210 C 55/17.

Reinigungsvertrag als Werk- oder Dienstvertrag möglich  0

Ein Reinigungsvertrag ist in der Regel als Werkvertrag einzustufen, soweit der Auftraggeber mit von ihm auszusuchendem Personal die Sauberkeit von Räumen schuldet, ohne dabei den Weisungen des Auftraggebers zu unterliegen.

 

Im Rahmen der Vertragsfreiheit können die Parteien ihre Vertragspflichten beliebig regeln. So steht es ihnen frei, einen Reinigungsvertrag als Dienstvertrag, als Werkvertrag oder als Vertrag eigener Art mit Elementen aus dem Dienst- und dem Werkvertragsrecht auszugestalten.

 

Die Parteien eines Reinigungsvertrags können dementsprechend vereinbaren, dass vom Auftragnehmer nicht nur die Sauberkeit der Räume geschuldet wird, sondern auch die Erbringung einer bestimmten Stundenleistung Vertragsbestandteil ist.

 

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach der Werklohn des Auftragnehmers pauschal um 15% gekürzt werden kann, wenn die vereinbarte Stundenleistung erbracht wird, benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen und ist wirksam (IBRRS 2018, 0702; BGB §§ 133157307, §§ 611631; OLG Hamm, Urteil vom 28.11.2017 – 24 U 120/16; vorhergehend: LG Münster, 18.07.2016 – 2 O 364/15).

Provisionsversprechen gegenüber dem Makler  0

Provisionsversprechen können aus Gründen der Vertragsfreiheit grundsätzlich vereinbart werden (BGH NJW 81, 277/78), in einem Maklervertrag aber nur individualvertraglich.

 

Anders im vermittelten Vertrag, z. B. dem Kaufvertrag (BGH NJW 09, 1199), oder in einem eigenständigen Vertrag. Sie sind aber auch dort häufig mit §§ 305 ff. BGB unvereinbar, insbesondere, wenn eine die Aufwendungen übersteigende erfolgsunabhängige Pauschale zu leisten ist (BGH NJW 10, 3568, Reservierungsgebühr, Palandt, BGB, Einf. v. § 652, Rz. 17).