Posts for Tag : Vermieter

Formelle Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen  0

An die formelle Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens sind keine überhöhten Anforderungen zu stellen. Vielmehr genügt es, dass der Mieter mittels der Erläuterung den Grund der Mieterhöhung als plausibel nachvollziehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12.06.2018 – VIII ZR 121/17IBRRS 2018, 4168).

Belege müssen der Mieterhöhungserklärung keine beigefügt werden. Vielmehr hat der Mieter lediglich ein Recht auf Einsichtnahme am Sitz des Vermieters (BGB § 555a Abs. 1, §§ 555b559 Abs. 1; IBRRS 2021, 2019; vgl. Dickersbach in Erman, BGB, 16. Auflage/2020, § 559 b, Rz. 12 m.w.N.; LG Bonn, Urteil vom 27.05.2021 – 6 S 154/20; vorhergehend: AG Bonn, 18.11.2020 – 204 C 118/19).

Muss der Mieter einen defekter Spülkasten bemerken?  0

Kaum vorstellbar ist, dass ein massiver, durch einen defekten Spülkasten der Toilette verursachter, Wasserverlust bei einem Mindestmaß an Aufmerksamkeit, welche der Mieter dem Vermieter aufgrund seiner Obhutspflicht schuldet, unerkannt bleibt.

Ist der Mieter einer Wohnung häufig ortsabwesend, so hat dieser für eine regelmäßige Kontrolle der Mietsache zu sorgen.

Im Gegensatz dazu ist der Vermieter im Fall eines erhöhten Wasserverbrauchs nicht ohne Weiteres zur Kontrolle der Wasserleitungen des Hauses verpflichtet, die davon abgesehen einen Defekt am Spülkasten gar nicht zwingend umfassen würde (IBRRS 2021, 1689; BGB § 535; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2, § 531 Abs. 2; LG Hanau, Beschluss vom 30.12.2020 – 2 S 123/19; vorhergehend: AG Hanau, 04.07.2019 – 32 C 207/17).

Vermieter mehrerer Wohnungen ist zwangsläufig Unternehmer  0

Die Tatsache, dass ein Vermieter Eigentümer von sechs Mieteinheiten ist, begründet noch keine Unternehmereigenschaft.

Insbesondere wenn nur das eigene Vermögen verwaltet wird, ist die Unternehmereigenschaft ausgeschlossen (IBRRS 2021, 1376, BGB §§ 14312559; ZPO § 322; AG Schweinfurt, Urteil vom 19.04.2021 – 10 C 841/20).

Bei Vorenthaltung der Mietsache erhält der Vermieter Nutzungsentschädigung in Höhe der Marktmiete  0

Bei Vorenthaltung der Mietsache durch den Mieter hat der Vermieter Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Höhe der „Marktmiete“, d. h. derjenigen Miete, die bei Neuvermietung erzielbar ist.

Bei Zweifeln kann die konkrete Höhe der „Marktmiete“ gerichtlicherseits im Wege der Schätzung auf der Grundlage eines Zuschlags von 10 % zu den Werten des örtlichen Mietspiegels ermittelt werden (§ 546a BGB) ( IBRRS 2021, 1940; BGB § 311 Abs. 1, §§ 362535 Abs. 2, §§ 545546a556d Abs. 1; AG Brandenburg, Urteil vom 16.06.2021 – 31 C 51/20).

Für jede abgeschlossene Modernisierungsmaßnahme kann eine Mieterhöhung erfolgen  0

Werden tatsächlich trennbare Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b BGB durchgeführt, kann der Vermieter gemäß § 559b Abs. 1 BGB mehrere Mieterhöhungen bezüglich jeweils abgeschlossener Maßnahmen erklären (IBRRS 2021, 1666; BGB § 559 Abs. 1, § 559b; im Anschluss an Senatsurteile vom 17.12.2014 – VIII ZR 88/13, Rz. 39, IMRRS 2020, 0928 = NJW 2015, 934; vom 17.06.2020 – VIII ZR 81/19, Rz. 32, IMRRS 2020, 0159 = WuM 2020, 493) BGH, Urteil vom 28.04.2021 – VIII ZR 5/20; vorhergehend: LG Osnabrück, 11.12.2019 – 1 S 152/19; AG Osnabrück, 23.04.2019 – 48 C 33/19).

Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung bei unverschuldeter Zahlungsunfähigkeit des Mieters  0

Die Pflichtverletzung der Nichtzahlung der Miete ist entsprechend milder zu werten, sofern der Mieter aufgrund seiner psychischen Erkrankungen nicht dazu fähig ist, seiner gewohnten Erwerbstätigkeit nachzugehen (IBRRS 2021, 1500; BGB §§ 546569 Abs. 3 Nr. 2, § 573 Abs. 2 Nr. 1, §§ 574 ff.; GG Art. 103 Abs. 1; AG Münster, Urteil vom 27.10.2020 – 4 C 3363/19).

Mitmieter hat an der Räumung aktiv mitzuwirken  0

An der Räumung hat auch der Mitmieter mitzuwirken, der den Mietvertrag nicht unterzeichnet hat.

Daher ist es nicht ausreichend, einfach den Besitz an den Räumen aufzugeben, ohne dem Vermieter dies mitzuteilen (IBRRS 2021, 1540; BGB § 546; ZPO § 269 Abs. 3; AG Ansbach, Beschluss vom 18.11.2020 – 1 C 747/20 nachfolgend: LG Ansbach, 22.12.2020 – 1 T 1379/20).

Kein Kündigungsgrund bei Verweigerung der Besichtigung wegen falscher Angaben  0

Die mietvertraglich geregelte oder aus allgemeinen Grundsätzen hergeleitete Nebenpflicht des Mieters, dem Vermieter die Besichtigung der Wohnung zu erlauben, ist auch aus verfassungsrechtlicher Sicht eng auszulegen.

Verwehrt der Mieter dem Vermieter den Zutritt, obwohl der Vermieter eine Wohnungsbesichtigung für das Ausmessen der Wohnung und Feststellung des Zustands durchführen will, ist eine fristlose oder fristgerechte Kündigung allein deswegen nicht gerechtfertigt, wenn der Mieter festgestellt hat, dass die Wohnung im Internet zum Verkauf angeboten wird (IBRRS 2021, 1537; BGB § 543 Abs. 1 Satz 2, § 546 Abs. 1; LG Berlin, Urteil vom 20.11.2020 – 65 S 194/20; vorhergehend: AG Pankow/Weißensee, 23.07.2020 – 102 C 12/20).

Im Rahmen der Eigenbedarfskündigung sind die Vorstellungen der Bedarfsperson maßgeblich  0

Bei der Frage, ob es sich bei einer Eigenbedarfskündigung um eine unzulässige Vorratskündigung handelt, kommt es, falls der Vermieter den Eigenbedarf nicht für sich selbst, sondern für eine der sonstigen in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB genannten Personen geltend macht, auf die Sichtweise der Bedarfsperson und nicht auf die des Vermieters an, wobei letztere mit der der Bedarfsperson identisch sein dürfte (IBRRS 2021, 1463; BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2, §§ 574574a Abs. 1; LG Berlin, Urteil vom 13.04.2021 – 67 S 10/21
vorhergehend: AG Berlin-Mitte, 11.11.2020 – 9 C 143/20).

Bei fehlerhaftem Infoblatt „Lüften“ haftet Vermieter für auftretenden Schimmel  0

Auch im Fall eines nicht auf bauseitige Ursachen zurückzuführenden Schimmelbefalls der Mietsache liegt ein alleine von der Vermieterseite zu verantwortender Sachmangel vor, wenn das an den Vorgaben des dem Mieter als Anlage zum Mietvertrag übergebene Informationsblatts „zum richtigen Lüftungsverhalten zur Vermeidung von Schimmelbildung“ ausgerichtete Lüftungsverhalten fehlerhaft, oder unzureichend beschrieben und dieses damit für den Schimmelbefall ursächlich ist (IBRRS 2021, 1379; BGB §§ 254536536a812 Abs. 1 Satz 1; LG Berlin, Urteil vom 06.04.2021 – 67 S 358/20; vorhergehend: AG Berlin-Mitte, 29.10.2020 – 25 C 124/19).