Posts for Tag : Verfahren

Architekt hat bei Planung eines Warmdaches präzise Angaben zu den Anschlüssen machen  0

Die Ausführung eines unbelüfteten Dachs, sogenanntes Warmdach, setzt wegen der damit regelmäßig verbundenen Risiken besonderer handwerklicher und planerischer Sorgfalt voraus.

Im Falle einer schadensanfälligen Dachkonstruktion setzen die Anschlüsse in den Fensterbereichen eine gründliche Planung voraus. Insoweit ist von dem Architekten im Einzelnen festzulegen, welcher Bauunternehmer welche Anschlussarbeiten in diesem Bereich vorzunehmen hat (OLG Hamm, Urteil vom 03.12.2020 – 24 U 14/20; vorhergehend: LG Münster, 18.12.2019 – 116 O 26/19).

Bei ungeeignetem Prüfverfahren ist das Gutachten mangelhaft  0

bei der gutachterlichen Erfassung von Mängeln handelt es sich um einen Werkvertrag. Dieser setzt sich aus der beauftragten Prüfung und der Erstellung des Prüfberichts zusammen.

Das Gutachten hat einen Mangel, soweit das für die Prüfung eingesetzte Verfahren nicht dazu geeignet ist, den vertraglich vorausgesetzten Erfolg, z. B. die Feststellung von Drahtbruch, Korrosion und ähnlichen Schäden an Litzen, herbeizuführen. Dies gilt auch dann, soweit (noch) kein technisches Regelwerk für das Verfahren vorhanden ist.

Abnahmefähigkeit besteht, sofern die geistige Leistung in einem Plan oder Gutachten verkörpert ist.

Mängelrechte kann der Auftraggeber dann ohne Abnahme geltend machen, wenn dieser nicht mehr die Erfüllung des Vertrags verlangen kann, das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist und der Auftragnehmer das Werk als fertiggestellt zur Abnahme angeboten hat (BGB §§ 631633634637640641831;
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.01.2020 – 5 U 240/18
vorhergehend: LG Düsseldorf, 09.11.2018 – 16 O 129/14
nachfolgend: BGH, Beschluss vom 27.05.2020 – VII ZR 27/20 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen).

Unterbrechung der Räumungsvollstreckung bei Suizidgefahr  0

Soweit sich keine Hoffnung abzeichnet, dass sich der schlechte Gesundheitszustand des suizidgefährdeten Schuldners noch ändert, ist die Räumungsvollstreckung sogar dann unbefristet einzustellen, wenn der Gläubiger seinerseits über das Verfahren depressiv geworden ist und Suizidgedanken entwickelt (IBRRS 2019, 2076; GG Art. 2 Abs. 2; ZPO § 765a; LG München I, Beschluss vom 13.02.2019 – 14 T 16334/18; vorhergehend: AG München, 05.11.2018 – 1531 M 40905/18).