Posts for Tag : Unfallverhütungsvorschriften

Zur Verkehrssicherungspflicht arbeitsteilig tätige Nachunternehmer  0

Zu den vertraglichen Schutzpflichten eines Bestellers zur Verhinderung von Unfällen beim notwendigen Zusammenwirken zweier von ihm beauftragter Unternehmer (hier verneint).*)

Sofern ein Hauptunternehmer zwecks Herstellung einer Baugrube einen Nachunternehmer mit Ausschachtungsarbeiten und einen weiteren Nachunternehmer mit Verbauarbeiten beauftragt, wobei beide arbeitsteilig in der Weise zusammenwirken, dass das Ausschachten der Baugrube, von oben beginnend, sukzessive und bei gleichzeitigem Einbau hölzerner Querträger erfolgen soll, trifft die Pflicht zur sicheren Durchführung dieser Arbeiten bei Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften die mit der arbeitsteiligen Ausführung beauftragten Subunternehmer und nicht den Hauptunternehmer als Besteller (IBRRS 2025, 1724; BGB §§ 157242278280 Abs. 1, § 328 Abs. 1, § 618 Abs. 1; SGB X § 116 Abs. 1 Satz 1; BGH, Urteil vom 08.05.2025 – VII ZR 86/24).

Schadensersatzpflicht des Bauherrn, soweit Bauarbeiter in Treppenschacht stürzt?  0

In erster Linie ist der Bauherr auf einer Baustelle verkehrssicherungspflichtig. Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, die die im konkreten Fall zu beachtenden Sorgfaltspflichten durch Bestimmungen über Sicherheitsmaßnahmen konkretisieren, richten sich nur an diesen.
Den Architekt, der mit der örtlichen Bauaufsicht, Bauleitung oder Bauüberwachung beauftragt ist- ebenso wie den ihn beauftragenden Bauherren – trifft lediglich eine sog. sekundäre Verkehrssicherungspflicht, soweit Anhaltspunkte bestehen, dass der Unternehmer in dieser Hinsicht nicht genügend sachkundig oder zuverlässig ist, wenn er Gefahrenquellen nicht erkannt hat, diese aber bei gewissenhafter Beobachtung der ihm obliegenden Sorgfalt hätte erkennen können (IBRRS 2019, 1409; BGB § 823; BGH, Beschluss vom 18.12.2018 – VI ZR 34/17; vorhergehend: OLG Koblenz, 22.12.2016 – 1 U 265/16; LG Mainz, 12.02.2016 – 2 O 198/13