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Keine vollständige Nichtigkeit eines Beschluss über Wirtschaftsplan  0

Wurde nach der WEG- Reform 2020 mittels Beschluss weiterhin „der Wirtschaftsplan“ beschlossen, ist mangels Beschlusskompetenz jedenfalls nicht insgesamt von einer Nichtigkeit auszugehen. Daher besteht für Vorschusszahlungen weiterhin eine Zahlungspflicht (IBRRS 2022, 1503; WEG § 28; LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.04.2022 – 2-13 T 15/22; vorhergehend: AG Idstein, 27.12.2021 – 3 C 249/21).