Posts for Tag : Subunternehmer

Abnahme der Generalunternehmer-Leistung führt nicht zur Abnahme der Nachunternehmer- Leistung  0

§ 641 Abs. 2 BGB beinhaltet allein eine Regelung zur Fälligkeit des Werklohns und zwar sowohl nach dem Wortlaut der Norm, dessen Stellung im BGB, als auch nach dem gesetzgeberischen Zweck. Weitere Rechtsfolgen einer Abnahme kann die Durchgriffsfälligkeit daher nicht auslösen.*)

Die Beweislast des Unternehmers für die Mangelfreiheit seines Werks vor Abnahme wird durch die Durchgriffsfälligkeit nicht berührt. Schließlich hat der Vertragspartner des Unternehmers die Werkleistung nicht als Erfüllung angenommen (§ 363 BGB).*)

Im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen der Durchgriffsfälligkeit nach § 641 Abs. 2 BGB steht die Mangelhaftigkeit der Werkleistung der Fälligkeit der Werklohnforderung zwar nicht entgegen. Allerdings begründet die Mangelhaftigkeit ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Werklohnforderung.* (BGB §§ 363640641; OLG Stuttgart, Urteil vom 22.10.2024 – 10 U 34/24; vorhergehend: LG Stuttgart, 28.02.2024 – 28 O 81/23).

Bei Abtretung von Mängelrechten Kostenvorschuss nur für Mängelbeseitigung  0

Der Zessionar kann bei umfassenden Abtretung der werkvertraglichen Mängelrechte einen Kostenvorschuss in Sinne des § 637 Abs. 3 BGB nur einfordern, soweit dieser beabsichtigt, den Vorschuss dergestalt zur Mängelbeseitigung einzusetzen, dass diesem dadurch ein Kostenerstattungsanspruch nach § 637 Abs. 1 BGB entsteht. Soweit der Zessionar beabsichtigt, den Kostenvorschuss dem Zedenten zur Verfügung zu stellen, ist dies allerdings nicht der Fall.

Kosten einer Bonitätsauskunft können einen ersatzfähigen Verzugsschaden darstellen (IBRRS 2024, 0892; BGB §§ 398633634637 Abs. 1, 3; ZPO § 33; LG Karlsruhe, Urteil vom 19.01.2024 – 10 O 181/23).

Bauhilfskräfte ohne schriftliche Verträge sind Scheinselbständige  0

Als Subunternehmer beauftragte Bauhilfskräften sind dann als Scheinselbständige zu qualifizieren, soweit mangels detaillierter Rechnungen und schriftlicher Verträge, diesen ein konkret erbrachtes Werk nicht zugerechnet werden kann (IBRRS 2021, 2705; BGB § 631; SGB III § 15 Abs. 1; SGB IV §§ 2, 7, 14, 24, 28a, 28d, 28e, 28f, 28h, 28p; SGB V § 5; SGB VI § 1; SGB XI § 20;
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.06.2021 – L 28 BA 122/18
vorhergehend: SG Berlin, 20.11.2018 – S 76 KR 1453/16).