Posts for Tag : Streitwertfestsetzung

Erzwingung der Beschlussumsetzung durch Verwalter  0

Nachdem die GdWE gemäß § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltungsbefugnis für das gemeinschaftliche Eigentum hat, kann diese den Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung im Wege der Leistungsklage geltend machen. Soweit für die angestrebte Maßnahme einer Beschlussfassung der Eigentümer notwendig ist, ist allerdings die Beschlussersetzungsklage vorrangig.*)

Wird ein bereits gefasster Beschluss von der Verwaltung nicht umgesetzt, ist jeder Eigentümer berechtigt, gegen die GdWE Leistungsklage auf Beschlussumsetzung zu erheben.*) (IBRRS 2026, 0814; WEG § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2 Nr. 2, § 27 Abs. 1 Nr. 2; LG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.03.2026 – 2-13 S 107/24 (nicht rechtskräftig)).

Trotz Mengenänderung keine Preisanpassung   0

Sofern aufgrund Kündigungsausspruch keine Werkleistungen mehr zu erbringen sind und der Auftragnehmer seinen Vergütungsanspruch abschließend berechnen kann, ist es Letzterem verwehrt, unter Bezugnahme auf die in dem Einheitspreisvertrag genannte Vertragssumme eine Bauhandwerkersicherung verlangen. Vielmehr hat der Auftragnehmer sein Sicherungsverlangen dem verbleibenden Vergütungsanspruch anzupassen.

Die Ausführung von Mindermengen ist nicht mit einer Kündigung gleichzusetzbar.

Der Ausschluss des § 2 Nr. 3 VOB/B (2006) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers zieht keinerlei Wirksamkeitsbedenken nach sich.

Denkbar ist es, dass es Geschäftsgrundlage eines Einheitspreisvertrags ist, dass bestimmte Mengen nicht über- oder unterschritten werden. Voraussetzung für eine Vertragsanpassung der Vertragsgrundlage ist, dass eine Störung der Geschäftsgrundlage in Form einer schwerwiegende Veränderung der zur Vertragsgrundlage gewordenen Umstände vorliegt (hier verneint).

Die durch den Wegfall der Geschäftsgrundlage bedingte Vertragsanpassung dient nicht dazu, dem Auftragnehmer den vollen Gewinn zu sichern, welchen dieser erzielt hätte, wenn die Mengenangaben im Leistungsverzeichnis korrekt gewesen und ausgeführt worden wären. Vielmehr soll durch eine Anpassung des Einheitspreises erreicht werden, dass die Fortsetzung des Vertrags (wieder) zumutbar wird; dabei sind die berechtigten Interessen beider Parteien zu berücksichtigen (IBRRS 2026, 0219: BGB § 313 Abs. 1, §§ 631648a Abs. 1 Satz 2, § 649; VOB/B 2006 § 2 Nr. 3, 5; OLG Dresden, Urteil vom 14.08.2024 – 13 U 1745/23; vorhergehend: LG Zwickau, 25.09.2023 – 7 O 853/20; nachfolgend: BGH, Beschluss vom 12.11.2025 – VII ZR 139/24 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).

Streitwertbemessung bei Klage auf Beseitigung einer baulichen Veränderung  0

Ist die Klage eines Miteigentümers auf Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums abgewiesen worden, so ist dessen wirtschaftliches Interesse grundsätzlich nach dem Wertverlust, den sein Wohnungseigentum durch die bauliche Veränderung erleidet, zu bemessen (IBRRS 2025, 1841; GKG § 47 Abs. 1; OLG München, Beschluss vom 02.06.2025 – 32 W 643/25 WEG; vorhergehend: LG München I, 30.01.2025 – 36 S 10496/24 WEG).

Die Mindestsätze der HOAI gehören der Vergangenheit an  0

Nach der aktuellen Gesetzeslage richtet sich das Honorar des Architekten nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Eine Bindung der Parteien an Mindest- und Höchstsätze existiert seit der Neufassung der HOAI (2021) nicht mehr (IBRRS 2024, 0239; HOAI 2021 § 7 Abs. 1 Satz 1OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2023 – 22 U 153/23; vorhergehend: LG Krefeld, 28.06.2023 – 5 O 303/21; nachfolgend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2023 – 22 U 153/23).

Streitwert bei Räumung nach Ende des Mietverhältnisses  0

Wird die Räumung „wegen der Beendigung des Mietverhältnisses“ begehrt, ist für die Festsetzung des Streitwerts nicht entscheidend, aus welchem Grund der Mietvertrag beendet wurde.

Maßgeblich für die Streitwertfestsetzung ist der Jahresbetrag des zuletzt geschuldeten Mietzinses ohne Nebenkosten (IBRRS 2018, 1039; BGB § 546 Abs. 2; GKG § 41 Abs. 2; ZPO §§ 36; KG, Beschluss vom 28.12.2017 – 12 W 48/17; vorhergehend: LG Berlin, 26.09.2017 – 67 S 146/17).