Posts for Tag : Rechtsanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wann ist die Kaution zurückzuzahlen  0

Bei Leistung der Sicherheit erlangt der Mieter einen aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückgewähr. Sobald er die Mietsache zurückgegeben hat, tritt die Bedingung.

 

Ab dem Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache ist der Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters erfüllbar, wenngleich noch nicht fällig. Er wird fällig, sobald der Vermieter übersehen kann, ob er zur Befriedigung seiner Ansprüche auf die Kaution zurückgreifen muss.

 

Ein Zurückbehalten der Kaution mit der Begründung des Vermieters, dass dieser gegen den Mieter einen Anspruch auf Schadensbeseitigung im Wege der Naturalherstellung habe, ist unzulässig. Ein solches Zurückbehaltungsrecht steht mit dem Sinn und Zweck der Kautionsleistung nicht im Einklang (BGB §§ 259, 280 Abs. 1, §§ 320, 535, 546a, 551, 556, 563b, 1922; AG Frankenthal, Urteil vom 30.10.2014 – 3a C 270/14).

Vergleich mit Bindungswirkung  0

Regelt ein Vergleich streitige ungewisse Punkte, so verändert er dadurch das ursprüngliche Rechtsverhältnis. Durch vergleichsweise begründete Leistungspflichten schafft der Vergleich eine neue Rechtsgrundlage, die diesbezüglich ein Zurückgreifen auf den alten Vertrag ausschließt.

 

Schließen Grundstücksnachbar und Auftragnehmer eine Vereinbarung, nach der der Auftragnehmer sich dazu verpflichtet, die von ihm auf den Nachbargrundstück beschädigte Hoffläche zu einem Pauschalfestpreis in Höhe von 14.000.- € auf bestimmte Art und Weise pflastern, steht dem Nachbarn kein über diesen Betrag hinausgehender Schadensersatzanspruch für die Herstellung einer den Regeln der Baukunst entsprechenden Pflasterhoffläche zu (BGB §§ 241, 280, 281, 634 Nr. 1; OLG Koblenz, Urteil vom 12.12.2014 – 8 U 734/14; vorhergehend: LG Mainz, 03.06.2014 – 6 O 38/12).

Keine provisionsschädliche Verwaltungstätigkeit des Maklers  0

Weist der Makler seine Tätigkeit anstatt als Maklerprovision als „Aufwandsentschädigung für Abnahme der Wohnung“ aus, führt dies nicht dazu, dass der Provisionsanspruch wegen verbotener Verwaltungstätigkeit wegfällt.

 

Die Wohnungsübergabe zählt zu den branchenüblichen Serviceleistungen von Maklern (BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; WoVermittG § 2 Abs. 2 Nr. 2, 3; AG Frankfurt/Oder, Urteil vom 24.02.2016 – 25 C 639/15 (nicht rechtskräftig)

Arbeiten auf Stundenbasis müssen wirtschaftlicher Betriebsführung entsprechen  0

Kommt eine Vergütung nach Zeitaufwand auf Basis eines vereinbarten Stundensatz zustande, ergibt sich die Höhe der Vergütung aus der Multiplikation des jeweiligen Stundensatzes mit der aufgewendeten Zahl der geleisteten Stunden.
Zur Begründung seines Vergütungsanspruchs muss der Auftragnehmer daher lediglich darlegen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen mit welchen Stundensätzen angefallen sind.
Verletzt der Auftragnehmer bei der Erbringung von Stundenlohnarbeiten seine Verpflichtung zur wirtschaftlichen Betriebsführung, so hat der Auftraggeber ein Anspruch auf Herabsetzung der bereits gezahlten Stundenlohnvergütung (BGB § 280 Abs. 1 BGB; VOB/B § 15 Nr. 1, 3; OLG Schleswig, Urteil vom 15.11.2013 – 1 U 59/12, vorhergehend: LG Kiel, 29.03.2012 – 9 O 178/09
nachfolgend:BGH, 06.04.2016 – VII ZR 328/13 (NZB zurückgewiesen)).

Kein Schutz im Sinne von Kauf bricht nicht Miete bei reinem Trennungswohnrecht  0

Die bloße Nutzungsüberlassung einer im Alleineigentum eines Ehegatten stehenden Immobilie für die Dauer des Getrenntlebens an den anderen Ehegatten nach § 1361b Abs. 1 BGB generiert für diesen ohne ein zusätzlich zur Nutzungsüberlassung begründetes Mietverhältnis kein durchsetzbares Recht zum Besitz gegenüber Erwerbern der Immobilie.

 

Eine Wohnraumzuweisung zur alleinigen Nutzung für die Dauer des Getrenntlebens begründet für sich allein kein Mietverhältnis oder ein Verhältnis, das über eine entsprechende Anwendung von § 566 BGB gegenüber einer Veräußerung der Immobilie durchgreifenden Schutz bietet.

 

Die Zuweisung von Wohnraum zur alleinigen Nutzung begründet auch kein Veräußerungsverbot für die Dauer des Getrenntlebens (BGB §§ 566, 1361b

OLG München, Beschluss vom 08.03.2016 – 13 U 3004/15 (nicht rechtskräftig); vorhergehend: OLG München, 07.01.2016 – 13 U 3004/15LG München I, 12.08.2015 – 30 O 20777/13

Alternativwege durch Verkehrssicherungspflichtige?  0


Verkehrswichtige Fußgängerbereiche müssen hinreichend vom Schnee geräumt sein. Der Verkehrssicherungspflichtige ist aber nicht verpflichtet, Alternativwege zu schaffen, insbesondere nicht solche, die eine möglichst zügige Fortbewegung ermöglichen (BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34; OLG Koblenz, Urteil vom 02.10.2014 – 1 U 210/14).

Nässeschaden durch Leitungswasser in Form eines Wasseraustritt in der Duschecke  0

Soweit Wasser in einer Dusch- oder Wannenecke eines Hauses „durch die Wand“ gelangt ist, liegt ein bestimmungswidriger und unmittelbarer Austritt von Leitungswasser aus mit den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen vor.

 

Insoweit handelt es sich um einen Nässeschaden durch Leitungswasser im Sinne der Gebäudeversicherungsbedingungen (OLG Schleswig, Urteil vom 11.06.2015 – 16 U 15/15).

Keine Bedenkenanmeldung des Bauunternehmers wegen unwirtschaftlicher Planung  0

Sinn und Zwecke der Bedenkenhinweispflicht nach § 4 Nr. 3 VOB/B ist es, den Auftragnehmer von der Haftung für ein mangelfreies Werk freizustellen, wenn er den Auftraggeber zuvor darauf hinweist. Der Rohbauer ist aber nicht verpflichtet, das Werk unter Abweichung gegen die ihm vorgelegte Planung zu erstellen und zwar auch nicht aus Kostenersparnisgründen.

 

Sogar bei Unterstellung einer Bedenkenanmeldungspflicht, würde bei einem finanziellen Planungsmangel das Mitverschulden des Planers als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers derart weit überwiegend, dass eine Mithaftung des Auftragnehmers ausgeschlossen wäre.

 

Der Bestätigung im Rahmen der Bewehrungsabnahme, wonach die Bewehrung ordnungsgemäß eingebaut wurde, verbunden mit der Freigabe zum Betonieren, kommt eine Beweiswirkung dergestalt zu, dass der Auftraggeber vorzutragen und zu beweisen hat, dass die vom Unternehmer angesetzten Massen unzutreffend sind (OLG Dresden, Urteil vom 23.06.2015 – 4 U 44/15).

Instandhaltungspflicht des Vermieters  0

Im Rahmen der Instandhaltungspflicht darf der Vermieter einer Wohnung einen mitvermieteten Teppichboden nicht ohne Weiteres gegen den Willen des Mieters durch einen Laminatboden ersetzen (LG Stuttgart, Urteil vom 01.07.2015 – 13 S 154/14).

Weitergabe von Prozessunterlagen an den Vormieter  0

Nach Auffassung des AG München verletzt der Mieter durch die Weitergabe von Prozessunterlagen an den Vormieter, damit dieser seine Ansprüche gegen den ehemaligen Vermieter geltend machen könne,  keinerlei Pflichten aus dem Mietvertrag.

 

Die Mieter waren vor Gericht gezogen, weil die Fläche ihrer Mietwohnung falsch berechnet war. Sie bekamen Recht und mussten dementsprechend monatlich rund 300.- € Miete weniger zahlen. Über diesen Prozesserfolg informierten die Mieter auch ihren langjährigen Vormieter, der nun ebenfalls rund 15.000.- € zu viel bezahlte Miete einklagte.

 

Der Vermieterin kündigte daraufhin ihren Mietern wegen „Geheimnisverrats“ fristlos. Das Amtsgericht München konnte im Rahmen seiner Entscheidung aber kein pflichtwidriges Verhalten der Mieter erkennen. Die Weitergabe der Prozessunterlagen einschließlich des Gutachtens und der sonstigen Beweismittel an den Vormieter, damit diese seine- offensichtlich berechtigten – Ansprüche gegen die Vermieterin durchsetzen könne, stelle keine Verletzung der mietvertraglichen Pflichten dar.

 

Der Vormieter hätte nach Auffassung des Gerichts ohnehin ein Recht zur Akteneinsicht nach § 299 ZPO gehabt, da dieser ein rechtliches Interesse daran besaß, die Prozessunterlagen einzusehen (Az. 452 C 2908/14).