Posts for Tag : mündliche Vertragsänderung

Das Genehmigungsrisiko kann auf Besteller übertragen werden  0

Auch durch schlüssiges Verhalten kann eine Vertragsänderung zustande kommen, vor allem, soweit ein Vertragspartner ein modifiziertes Angebot macht und der andere Vertragspartner durch widerspruchslose Fortführung des Vertragsvollzugs, namentlich durch Entgegennahme weiterer Leistungen und vorbehaltlose Zahlung, zum konkludent zum Ausdruck bringt, sich auf die neue Vertragsgrundlage einlassen zu wollen.

Die in einem von einem Architekten gestellten Vertrag enthaltene Klausel Das Genehmigungsrisiko trägt der Auftraggeber“ stellt vorliegend keine kontrollunterworfene Allgemeine Geschäftsbedingung dar (IBRRS 2026, 0360; BGB § 280 Abs. 1, 3, §§ 281305 Abs. 1 Satz 3, § 307 Abs. 1; ZPO § 522 Abs. 2; OLG München, Beschluss vom 25.07.2025 – 27 U 3575/24 Bau; vorhergehend: LG Augsburg, 23.09.2024 – 067 O 4630/23).

Eine Individualabrede hat gegenüber einer qualifizierter Schriftformklausel Vorrang  0

Der Vorrang der Individualabrede gemäß § 305 b BGB besteht auch gegenüber einer in einem Formularmietvertrag über ein langfristiges Gewerberaummietverhältnis enthaltenen qualifizierten Schriftformklausel, nach der die Änderung der Schriftformklausel der Schriftform bedarf.
Hat der Vermieter eine solchen Klausel in einer Allgemeinen Geschäftsbedingung vereinbart, kann sich jedenfalls der Erwerber auf § 305 b BGB berufen. Wenn der Erwerber an eine mündliche Vertragsänderung und darüber hinaus auch an die Befristung des Mietvertrages gebunden wäre, wäre dies mit § 550 BGB nicht vereinbar,  (BGB §§ 305b, 314 Abs. 3, § 543 Abs. 1, § 550; KG, Urteil vom 19.05.2016 – 8 U 207/15; vorhergehend: LG Berlin, 03.09.2015 – 32 O 127/15).