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Hinzunehmende Beeinträchtigungen ergeben sich aus der Teilungserklärung  0

Einen Beseitigungsanspruch wegen unzulässiger baulicher Veränderung kann der einzelne Wohnungseigentümer alleine gegen den Störer geltend machen. Einer Ermächtigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf es dazu nicht.

Sofern die Teilungserklärung bauliche Veränderungen zulässt, kann ein Carport aus Plexiglas durch eine Holzwand mit Fenstern ersetzt werden.

Ein auf dem eigenen Sondereigentum erbauter Zaun muss nicht entfernt werden, wenn das Sondereigentum nach der Teilungserklärung eingezäunt werden darf (BGB § 1004; WEG § 14 Nr. 1, § 15 Abs. 3; IBRRS 2020, 3031; LG Hamburg, Urteil vom 25.03.2020 – 318 S 93/19; vorhergehend: AG Hamburg, 30.08.2019 – 22a C 409/18).

Der Auftragnehmer hat die ihm anvertrauten Gegenstände des Auftaggebers gegen Diebstahl zu schützen.  0

Den Auftragnehmer trifft im Werkvertragsrecht die Nebenpflicht, die ihm vom Auftraggeber anvertrauten Gegenstände gegen Diebstahl zu sichern.

Der Auftragnehmer verletzt seine Obhutspflicht, wenn er die ihm übergebenen Gegenstände des Auftraggebers auf seinem Betriebsgrundstück lager, das Grundstück aber lediglich mit einem einfachen Maschendrahtzaun abgesichert ist.

Eine ständige Annahmebereitschaft des Auftraggeber besteht nicht. Ein Annahmeverzug tritt lediglich bei tatsächlichen Angebot und rechtzeitiger Vorankündigung durch den Auftragnehmer ein (IBRRS 2019, 1558; BGB §§ 254280 Abs. 1, §§ 299300631;
OLG Oldenburg, Urteil vom 06.11.2017 – 9 U 22/17;
vorhergehend: LG Oldenburg, 14.03.2017 – 3 O 1432/16).