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Mängelansprüche vor Abnahme bei BGB- Werkvertrag  0

Dem Auftraggeber stehen im BGB- Werkvertrag vor der Abnahme jedenfalls dann Mängelrechte, wie z. B. der Anspruch auf Zahlung von Kostenvorschuss, zu, wenn die vom Auftragnehmer angebotene Mängelbeseitigung offensichtlich unzulänglich ist (OLG Schleswig, Urteil vom 16.07.2015 – 7 U 124/14 (nicht rechtskräftig; Rev: VII ZR 193/15)).