Posts for Tag : Mängelhaftung

Mängelhaftung trotz LV- Fehlers  0

Für Werkmängel haftet der Werkunternehmer aufgrund seiner verschuldensunabhängigen Erfolgshaftung grundsätzlich unabhängig von der Mängelursache.

Der vom Unternehmer geschuldete Erfolg bestimmt sich zunächst nach der Summe der vereinbarten Leistungen und Ausführungsart, sowie den anerkannten Regeln der Technik. Außerdem auch nach dem angestrebten Zweck und der Funktion des herzustellenden Werks.

Für die Mängelhaftung des Werkunternehmers spielt es dem Grunde nach keine Rolle, aus wessen Verantwortungsbereich die Mängelursache stammt. Dies gilt selbst bei Beiträgen aufgrund von Vorgaben des Bestellers.

Auch gegenüber einem besonders fachkundigen Besteller trifft den Fachunternehmer eine Prüf- und (Bedenken-)Hinweispflicht. Allerdings können Prüfumfang und -intensität eingeschränkt sein, was vorliegend zu verneinen war).

Sofern die Parteien eines Werk- oder Bauvertrags nachträglich vereinbaren, dass ein Sachverständiger die „Schadens- bzw. Mängelursache“ feststellen soll, handelt es sich dabei um eine Schiedsgutachtenvereinbarung.

Das Gericht kann ein Schiedsgutachten nur bei offenbarer Unrichtigkeit überprüfen. Eine solche liegt erst vor, wenn sich einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter offensichtliche Fehler der Leistungsbestimmung aufdrängen, wobei der Sach- und Streitstand zu Grunde zu legen ist, der dem Schiedsgutachter unterbreitet worden ist.

(IBRRS 2026, 0180; BGB §§ 315317319 Abs. 1, §§ 633634; VOB/B § 4 Abs. 3, § 13 Abs. 3; OLG Koblenz, Urteil vom 19.09.2024 – 1 U 977/23; vorhergehend: LG Koblenz, 30.06.2023 – 9 O 328/18).

Bei mangelnder Kooperation geht Vergütungsanspruch verloren  0

Ist ein Treppengerüst mangels Vorliegens einer Baugenehmigung im Zeitpunkt der Abnahme nicht als zweiter Rettungswegs nutzbar, ist dieses mangelhaft.

Trägt der Auftraggeber, wie vorliegend, das Genehmigungsrisiko, ist der Auftragnehmer für einen (Genehmigungs-)Mangel nicht einstandspflichtig.

Grundsätzlich kann der Auftragnehmer davon ausgehen, dass der selbst fachkundige bzw. fachkundig vertretene Auftraggeber im Rahmen dessen planerischen Verantwortlichkeit die maßgebenden Genehmigungserfordernisse kennt und beachtet, mit der Folge, dass dem Auftragnehmer keine Prüf- und Hinweispflicht obliegt.

Verletzt der Auftragnehmer seine bauvertragliche Kooperationspflicht, indem dieser notwendige, genehmigungsrelevante statische Berechnungen nicht nachreicht, verletzt dieser seine bauvertragliche Kooperationspflicht mit der Folge, dass ein Vergütungsanspruch ausgeschlossen ist (VOB/B § 2 Abs. 1, 2, § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1 Satz 2, 3, § 14 Abs. 1; OLG Naumburg, Urteil vom 17.01.2024 – 5 U 86/23; vorhergehend:
LG Halle, 21.07.2023 – 5 O 32
2/22, nachfolgend: BGH, Beschluss vom 19.03.2025 – VII ZR 30/24 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).

Installateur hat pH-Wert des Füllwassers bei Austausch einer Heizungsanlageprüfen  0

Die VDI- Richtlinie 2035 stellt eine anerkannte Regel der Technik dar, welche bei dem Austausch einer Heizungsanlage durch den Installateur eine Prüfung des Heizungsfüllwassers bei dessen Verbleib in dem bestehenden Leitungssystem auch dann erforderlich macht, soweit Maßnahmen zum Korrosionsschutz nicht Bestandteil des Vertrags sind (IBRRS 2023, 2782; BGB § 633 Abs. 1, 2, § 634 Nr. 3, § 636; VOB/B § 4 Abs. 3; OLG Rostock, Beschluss vom 14.07.2023 – 4 U 52/23).

Neben den Dächern, müssen auch Fenster regendicht sein  0

Dringt bei Starkregen Wasser durch die Fenster ein, so ist die Leistung des Fensterbauers mangelhaft. Insoweit ist es für die Mängelhaftung unerheblich, ob der Fensterbauer einen Systemfehler des Herstellers erkennen konnte oder nicht (IBRRS 2019, 2348; VOB/B § 13 Abs. 1; OLG München, Beschluss vom 10.10.2016 – 27 U 2549/16 Bau; vorhergehend: OLG München, Beschluss vom 22.07.2016 – 27 U 2549/16 Bau; LG Memmingen, 29.04.2016 – 25 O 175/14; nachfolgend: BGH, Beschluss vom 20.03.2019 – VII ZR 277/16 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)