Posts for Tag : Immobilienmakler

Der Makler ist verpflichtet Angaben nach § 16a EnEV zu machen, andernfalls verstößt er gegen das Wettbewerbsrecht  0

Ein Immobilienmakler ist nicht Normadressat des § 16a EnEV.

 

Dennoch ist das Veröffentlichen einer Immobilienanzeige ohne die Angaben nach § 16a EnEV aufgrund der Regelung in § 5a Abs. 2 UWG als wettbewerbswidriges Verhalten des Maklers einzuordnen (EnEV § 16a; UWG § 3 Abs. 2, § 5a Abs. 2, § 8 Abs. 1, 3: LG Augsburg, Beschluss vom 09.03.2017 – 1 HK O 3316/16).

Der Makler kann nur dann Mitbewerber sein, wenn er tatsächlich makelt.  0

Der Immobilienmakler kann sich als Mitbewerber nur dann auf lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche berufen, wenn er nachweisen kann, dass er als Makler tätig und damit tatsächlich Mitbewerber war.
Das tatsächliches Tätigsein wird weder durch die Genehmigung zur Maklertätigkeit, noch durch die bloße Gewerbeanmeldung belegt (EnEV § 16a; UWG § 3a;OLG München, Urteil vom 28.04.2016 – 29 U 179/16
vorhergehend: LG München I, 16.11.2015 – 4 HK O 6347/15LG München I, 14.04.2015 – 4 HK O 6347/15

Makler muss auch bei Vorliegen des Energieausweises keine Pflichtangaben machen  0

Da der Immobilienmakler  nicht Adressat nach § 16 a EnEV ist, besteht für diesen keine Verpflichtung, bei der Werbung in Printmedien die Pflichtangaben zu machen (EnEV §§ 16, 16a, 27; UWG § 4 Nr. 11, § 5a; LG Berlin, Urteil vom 28.01.2016 – 52 O 204/15).