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Kein Hinweis auf Ersatzheizung während der Bauzeit im Rahmen der Modernisierungsankündigung erforderlich  0

Die Modernisierungsankündigung muss noch keine Informationen zum Inhalt haben, die potenzielle, aber noch nicht erhobene Härteeinwände des Mieters beeinträchtigen.

 

Bei der geplanten Modernisierung einer Heizungsanlage ist es nicht notwendig, im Modernisierungsankündigungsschreiben gesondert darauf hinzuweisen, dass die Wohnung während der winterlichen Bauphase mit einer Ersatzheizung ausgestattet wird (LG Berlin, Urteil vom 08.05.2015 – 63 S 257/14).