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Bei Wohnungsersteigerung in der Zwangsversteigerung ist die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die Instandhaltungsrücklage zu kürzen  0

Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern (BFH, Urteil vom 02.03.2016 – II R 27/14).