Posts for Tag : Grundbuch

Zur Frage, ob der Veräußerer, oder der werdender Eigentümer zur Versammlung zu laden ist  0

Anstatt des noch im Grundbuch eingetragenen teilenden Eigentümers ist der werdende Wohnungseigentümer zur Eigentümerversammlung einzuladen, da allein der werdende Wohnungseigentümer stimmberechtigt ist. Letzterem steht auch allein das Recht zur Beschlussanfechtung zu (IBRRS 2021, 0303; WEG §§ 1025; LG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.01.2021 – 2-13 S 18/20; vorhergehend: AG Kassel, 19.12.2019 – 800 C 24/19).

Vorlage einer Sterbeurkunde genügt zur Löschung des Vorkaufsrechts nicht  0

Ist ein subjektiv persönliches Vorkaufsrecht aufgrund der Eintragungsbewilligung „für die Dauer des … Pachtvertrags“ bestellt worden. Ist aber wegen nicht vorliegenden Pachtvertrags nicht feststellbar, welche Bestimmungen die Beteiligten hinsichtlich der Dauer des Pachtverhältnisses getroffen haben, genügt die Vorlage einer Sterbeurkunde des ursprünglichen Pächters zum Nachweis des Erlöschens des Vorkaufsrechts (Grundbuchunrichtigkeit) nicht.

Stützt der Antragsteller sein Eintragungsersuchen (Löschung eines für alle Verkaufsfälle eingetragenen Vorkaufsrechts, die der begünstigte Pächter nach Beendigung des Pachtverhältnisses zu bewilligen hat) auf eine Unrichtigkeit des Grundbuchs nach § 22 Abs. 1 Satz 1 GBO und hält das Grundbuchamt den Unrichtigkeitsnachweis durch eine vorgelegte Sterbeurkunde des Berechtigten nicht für erbracht, kann eine vom Grundbuchamt statt dessen für erforderlich gehaltene Beibringung einer Bewilligung (§ 19 GBO) der Erben des eingetragenen Berechtigten, die das Löschungsersuchen auf eine neue Basis stellen würde, nicht Gegenstand einer Zwischenverfügung sein (IBRRS 2020, 0922; BGB §§ 158163473 Satz 1, §§ 8941094 Abs. 1, § 1098 Abs. 1 Satz 1; FamFG § 38 Abs. 3 Satz 3; GBO § 18 Abs. 1, §§ 1922 Abs. 1 Satz 1, § 29 Abs. 1; RpflG § 11 Abs. 1; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.11.2019 – 3 Wx 201/19).

Rechtsfolge bei nicht im Grundbuch eingetragener Vereinbarung  0

Jeder Wohnungseigentümer kann einen Anspruch auf Herausgabe und Einräumung von Mitbesitz am Gemeinschaftseigentum, sowie einen Anspruch auf Unterlassung der alleinigen Nutzung gegenüber einem Miteigentümer geltend machen, der vom Gemeinschaftseigentum widerrechtlich Gebrauch macht, indem er es z. B. für sich vereinnahmt.

 

Soweit ein vereinbartes Sondernutzungsrecht nicht im Grundbuch eingetragen wird, handelt es sich um ein rein schuldrechtliches Sondernutzungsrecht, das den Rechtsnachfolger nicht bindet.

 

Ein werdender Eigentümer ist im Hinblick auf seine Mitgliedschaft, seine Rechte und seine Pflichten innerhalb der WEG so zu behandeln, als ob er bereits Wohnungseigentümer wäre.

 

Nimmt ein Wohnungseigentümer eine langjährige Alleinnutzung durch einen Wohnungseigentümer in dem Bewusstsein hin, sich auf diese Weise in Zukunft binden zu wollen, kann ggf. eine vollkommen formfreie, nur konkludente Vereinbarung über die Einräumung eines Sondernutzungsrechts vorliegen (IBRRS 2017, 3557; BGB § 1004; WEG §§ 10 Abs. 2, 3, §§ 13, 14 Nr. 1, 2, § 15 Abs. 3; AG München, Urteil vom 12.07.2017 – 481 C 22391/16 WEG).

Eigenbedarfskündigung durch Vermieter  0

Im Falle des Verkaufs einer vermieteten Wohnung ist eine Eigenbedarfskündigung des Neueigentümers und Neuvermieters erst wirksam möglich, wenn dieser im Grundbuch eingetragen worden ist. Der Wohnungskäufer tritt erst mit Eintragung ins Grundbuch in die Stellung des Vermieters ein.

 

Ermächtigt der Vermieter den Wohnungserwerber bereits vor Grundbuchänderung zur Kündigung, handelt der neue Eigentümer als Stellvertreter für den früheren Eigentümer.

 

Eine Räumungsklage ist schon vor Ablauf der Räumungsfrist zulässig, soweit der Mieter den Kündigungsgrund ernsthaft bestreitet und der Kündigung widerspricht, weshalb zu befürchten ist, dass die Wohnung nicht rechtzeitig geräumt wird (BGB §§ 259, 566, 573 Abs. 2 Nr. 2, § 574 b; GG Art. 14; AG Pforzheim, Urteil vom 29.09.2016 – 3 C 129/16).

Wird ein Insolvenzvermerk gelöscht, ist der Eigentümer wieder verfügungsbefugt  0

Von der Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers kann das Grundbuchamt grundsätzlich dann ausgehen, wenn ein Insolvenzvermerk zwar zeitlich zurückliegend zunächst ins Grundbuch eingetragen wurde, dann aber auf Ersuchen des Insolvenzgerichts wieder gelöscht worden ist (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 20.03.2014 – 15 W 392/13, IBRRS 2014, 1658 = IMRRS 2014, 868; entgegen OLG Celle, Beschluss vom 16.04.2015, 4 W 57/15, IBRRS 2016, 197 = IMRRS 2016, 114 OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.03.2016, 20 W 26/16).

Nichtrechtsfähiger Verein ist nicht grundbuchfähig  0

Ein nichtrechtsfähiger Verein kann nicht allein unter seinem Namen ins Grundbuch eingetragen werden (BGH, Beschluss vom 21.01.2016 – V ZB 19/15).