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Selbst wenn sich der Wurmfraß nicht an allen Fenstern zeigt, sin die Fenster mangelhaft  0

Treten an den Isolierglasfensterscheiben wurmfraßähnliche Ablösungen zwischen den Gießharzscheiben, die als mäandernde Lufteinschlüsse sichtbar sind und sich ausweiten, sog. Delaminationen, auf, sind die Fenster mangelhaft.

 

Mangelhaft sind dabei auch solche Fenster, die bislang nicht von der Delamination betroffenen sind. Insoweit ist es unerheblich, dass sich der Mangel an den weiteren Scheiben noch nicht gezeigt hat (BGB § 637 Abs. 3; VOB/B § 13 Nr. 1, 5 Abs. 2; KG, Urteil vom 31.07.2013 – 21 U 138/12; vorhergehend: LG Berlin, 29.06.2012 – 100 O 11/12; nachfolgend: BGH, 29.06.2016 – VII ZR 221/13 (NZB zurückgewiesen).