Instandsetzungarbeiten, die 8 Tage dauern und den Umzug in dieser Zeit in ein Hotel erfordern, muss ein Mieter dann nicht dulden, wenn ihm dies aufgrund seiner schweren Krankheit nicht zumutbar ist.
Für einen Mieter, der Hochrisikopatient ist, ist insbesondere zu berücksichtigen, dass aufgrund des Anstiegs der Infektionen mit Covid-19 ein erhebliches Gesundheitsrisiko mit einem Hotelaufenthalt verbunden wäre (IBRRS 2020, 3304; BGB § 555a;
LG Hamburg, Urteil vom 14.07.2020 – 316 S 15/20;
vorhergehend: AG Hamburg-St. Georg, 20.02.2020 – 910 C 177/19).