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Arbeiten an einem Gasbrenner deuten auf späteren Brand hin  1

Soweit feuergefährliche Arbeiten vorgenommen werden und ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zur Entstehung eines Brandes besteht, ist ein weiterer Vortrag des Geschädigten bezüglich des Eingreifens der Grundsätze über den Anscheinsbeweis nicht notwendig. Insoweit bedarf es keinerlei Klärung des konkreten Kausalverlaufs (IBRRS 2025, 0536; BGB § 280 Abs. 1, § 823 Abs. 1, 2; StGB § 306d Abs. 1; ZPO § 286 Abs. 1 Satz 1; OLG München, Urteil vom 04.02.2025 – 9 U 2443/24 Bau (nicht rechtskräftig; Rechtsmittel: BGH, Az. VI ZR 56/25); vorhergehend: LG Passau, 27.06.2024 – 1 O 211/22).