Posts for Tag : Geschäftsräume

Kein Widerrufsrecht bei persönlichem Gespräch  0

Die Voraussetzungen des gesetzlichen Widerrufsrechts nach § 312c Abs. 1 BGB liegen nur dann vor, wenn die gesamte zu Vertragsschluss führende Kommunikation zwischen den späteren Vertragspartnern ausschließlich unter Verwendung sog. Fernkommunikationsmittel erfolgt. Hat hingegen im Rahmen der Vertragsanbahnung auch ein persönliches Gespräch zwischen einem der Bauherrn und dem Vertreter des Bauunternehmers stattgefunden, sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt.

Der Begriff eines außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens geschlossenen Vertrags ist gemäß § 312b Abs. 1 BGB unter Bezugnahme auf vier alternative Fallgruppen definiert. Dementsprechend ist für die Begründung des gesetzlichen Widerrufsrechts nach dieser Vorschrift die Feststellung des Vorliegens einer konkreten Fallgruppe notwendig.

In der Fallgruppe 1 ist eine besondere Vertragsabschlusssituation Voraussetzung für die Begründung des Widerrufsrechts. Diese liegt bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Vertragsparteien bei der Abgabe der zum Vertragsschluss führenden Erklärung an einem Ort vor, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist (IBRRS 2022, 3132; BGB § 312b Abs. 1, § 312c Abs. 1, §§ 631632; OLG Naumburg, Urteil vom 07.10.2021 – 2 U 33/21; vorhergehend: LG Halle, 04.03.2021 – 3 O 320/20).

Fliesenleger hat für Staubschutz zu sorgen  0

Sofern der Auftragnehmer in den Geschäftsräumen des Auftraggebers während des laufenden Betriebs staubauslösende Fliesenarbeiten durchführt, hat dieser Staubschutzvorkehrungen vorzuhalten, um zu vermeiden, dass Schäden am Inventar entstehen. Anderenfalls ist er zum Schadensersatz verpflichtet.

Die einzelnen Schadenspositionen sind seitens des Auftraggeber auch dann detailliert aufzuschlüsseln und gegebenenfalls zu erläutern, wenn dies mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist (IBRRS 2022, 3088; BGB § 254 Abs. 2, §§ 280633634; OLG Bamberg, Beschluss vom 14.04.2021 – 3 U 319/20; vorhergehend: OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2021 – 3 U 319/20; LG Bamberg, 23.09.2020 – 11 O 281/16; nachfolgend: BGH, Beschluss vom 27.07.2022 – VII ZR 423/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).

Die Lieferung und Montage von Treppenlift mit individueller Laufschiene richtet sich nach Werkvertragsrecht  0

Bei einem Vertrag über Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts mit individuell erstellter, an die Wohnverhältnisse des Kunden angepassten Laufschiene, handelt es sich um einen

Soweit ein solcher Werkvertrag mit einem Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird, steht diesem ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB zu. Dies, da Werkverträge von dem in § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB vorgesehenen Ausschluss dieses Rechts nicht erfasst.

Sofern ein Anbieter von Treppenliften damit wirbt, dass im Falle eines Kurventreppenlifts mit individuell geformten und an die örtlichen Gegebenheiten angepassten Laufschienen kein Widerrufsrecht des Verbrauchers bestehe, begründet diese eine sogenannte Erstbegehungsgefahr für einen Verstoß gegen die Pflicht zur Information über das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB gem. § 312d Abs. 1 und Art. 246a Abs. 2 Nr. 1 EGBGB (BGB § 312d Abs. 1, § 312g Abs. 1, 2 Nr. 1, § 355 Abs. 2, § 356 Abs. 2 Nr. 1, § 356 Abs. 4, § 357 Abs. 8, §§ 433474631650; EGBGB Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; Richtlinie 2011/83/EU Art. 2 Nr. 4, 5, 6, Art. 9 Abs. 2 Buchst. a, b, Art. 14 Abs. 3, Art. 16 Buchst. a, c; UWG § 3 Abs. 1, §§ 3a8 Abs. 1 Satz 2; BGH, Urteil vom 20.10.2021 – I ZR 96/20; vorhergehend: OLG Köln, Urteil vom 13.05.2020 – 6 U 300/19; LG Köln, 03.12.2019 – 81 O 72/19).

Bei individuell hergestellter Einbauküche kein Widerrufsrecht  0

Art. 16 c Richtlinie 2011/83/EU ist dahingehend auszulegen, dass die Ausnahme vom dort geregelten Widerrufsrecht einem Verbraucher, der außerhalb von Geschäftsräumen einen Kaufvertrag über eine Ware geschlossen hat, dann entgegengehakten werden kann, wenn diese nach dessen Vorstellungen hergestellt werden soll.

Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer bereits mit deren Herstellung begonnen hat oder nicht (IBRRS 2020, 3071; BGB § 312g Abs. 2 Nr. 1; Richtlinie 2011/11/EU Art. 2, 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 16 c; EuGH, Urteil vom 21.10.2020 – Rs. C-529/19).

Sturz während des Toilettengangs deutet nicht ohne Weiteres auf rutschigen Fußboden hin  0

Wird dem Kunden einer Bäckerei, wie schon bei früheren Besuchen, der Schlüssel zur Toilette ausgehändigt, greift die für Geschäftsräume geltende uneingeschränkte Verkehrssicherungspflicht ein.

Der auf dem Weg zur Toilette gestürzte Kunde hat allerdings entsprechend § 286 Abs. 1 ZPO beweisen, dass sich auf dem Boden eine für den Sturz ursächliche Mehlschicht befand, die vom Geschäftsinhaber vorab zu beseitigen gewesen wäre (IBRRS 2020, 2582; BGB § 241 Abs. 2, §§ 276280 Abs. 1, § 823 Abs. 1; ZPO § 286 Abs. 1; OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.07.2020 – 4 U 51/19
vorhergehend: LG Saarbrücken, 29.05.2019 – 8 O 107/18).

Käufer muss Maklercourtage zahlen, soweit die Provisionsschuld im Kaufvertrag anerkannt wurde  0

Unabhängig davon, ob ein Maklervertrag per Mail, in Geschäftsräumen oder bei einer Wohnungsbesichtigung geschlossen wurde, schließt eine im notariellen Kaufvertrag anerkannte Provisionsschuld ein eventuell bestehendes Widerrufsrecht aus. Eine solche Maklerklausel stellt ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar, was zur Folge hat, dass der Käufer mit Einwänden rechtlicher und tatsächlicher Natur ausgeschlossen ist.
Hat der Käufer vor Vertragsschluss Wellen im Laminat erkannt, fragt aber nicht nach der Ursache und erfährt deshalb nicht von einem früheren Wasserschaden, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung einer Maklercourtage. Die unterlassene Aufklärung beinhaltet allenfalls eine leichtfertige Verletzung der Treuepflicht des Maklers, die den Maklerlohn nicht ausschließt (BGB §§ 355, 654, 812; LG Limburg, Urteil vom 05.08.2016 – 3 S 29/16; vorhergehend:AG Dillenburg, 25.01.2016 – 5 C 171/15).