Anlässlich der Covid19- Pandemie kann die Geschäftsgrundlage im Falle der erfolgten Anmietung eines Ferienhauses in Spanien entfallen.
Bei Wegfall der Geschäftsgrundlage hat der Vermieter dem Mieter die geleistete Anzahlung vollumfänglich zurückzuerstatten (IBRRS 2021, 0161; BGB §§ 313, 314, 537, 651l Abs. 2 Satz 2; AG Bremen, Urteil vom 14.01.2021 – 9 C 360/20 (nicht rechtskräftig).