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Betretungsrecht wegen von Wohnungseigentümer ausgeführter Umbauarbeiten  0

Ein Betretungsrecht ist dann zu bejahen ist, wenn wegen eigenmächtiger Maßnahmen des Sondereigentümers am Gemeinschaftseigentum überprüft werden soll, ob die Maßnahme fachgerecht erfolgt ist und sich das Gemeinschaftseigentum in ordnungsgemäßem Zustand befindet. Dies gilt auch in Fällen, in denen eine generelle Auswirkung baulicher Maßnahmen auf das gemeinschaftliche Eigentum überprüft werden soll, wenn und soweit sich trotz bereits erteilter Auskünfte insoweit keinerlei sichere Schlüsse ableiten lassen (IBRRS 2023, 0901;
BGB § 1004; WEG §§ 9a14; AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 11.11.2022 – 980a C 31/21).

Kein Teilurteil bei Gefahr widersprechender Entscheidungen  0

Entscheidet das Gericht lediglich über einen Zahlungsantrag, ohne zugleich durch (Teil-)Endurteil über den Feststellungsantrag zu entscheiden, handelt es sich nicht um ein reines Grundurteil, sondern um ein Grund- und Teilurteil.

 

Dieses ist als Teilurteil dann unzulässig, wenn mit ihm die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen verbunden ist (OLG München, Urteil vom 30.11.2017 – 23 U 874/17; IBRRS 2018, 1630).