Posts for Tag : Eigentumsschutz

Der Vermieter kann die Angemessenheit des Wohnbedarfs im Fall des Eigenbedarfs nicht grenzenlos bestimmen  0

zwar ist es nicht Sache der Gerichte, ihre Vorstellungen eines angemessenen Wohnens an die Stelle der Lebensplanung des Vermieters, bzw. seiner Angehörigen, zu setzen.

Eine Eigenbedarfskündigung ist aber dann rechtsmissbräuchlich, soweit der Vermieter einen weit überzogenen Wohnbedarf geltend macht, die Wohnung gar nicht geeignet ist, die Nutzungswünsche des Vermieters zu erfüllen, oder der Wohnbedarf des Vermieters ohne wesentliche Abstriche in einer anderen Wohnung befriedigt werden kann. Letzteres ist anhand objektiver Kriterien unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unter konkreter Würdigung der Einzelfallumstände zu beurteilen (IBRRS 2024, 0599; BGB § 573; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1, LG Neuruppin, Beschluss vom 30.06.2023 – 4 T 38/23; vorhergehend: AG Oranienburg, 05.05.2023 – 20 C 240/22).

Der Miteigentümer hat auch in Zeiten von Corona Anspruch auf Teilnahme an der Eigentümerversammlung  0

Auch während der Corona-Pandemie besteht ein Anspruch der Eigentümer auf persönliche Teilnahme an der Eigentümerversammlung. Nicht zu beanstanden ist es allerdings, wenn der Verwalter in der Einladung Vertretungsmöglichkeiten bewirbt und sich bei der Größe des angemieteten Saals an der zu erwartenden Teilnehmerzahl orientiert.

Auch bei Beschlüssen, deren Vollzug nur schwer wieder rückgängig zu machen sind, z. B. Fassadenanstrich, hat das Vollzugsinteresse grundsätzlich Vorrang vor dem Aussetzungsinteresse. Im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz sind jedoch die Erfolgsaussichten in der Hauptsache zu berücksichtigen (IBRRS 2021, 0073; WEG §§ 2346; ZPO § 940; LG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.12.2020 – 2-13 S 108/20; vorhergehend: AG Kassel, Urteil vom 27.08.2020 – 800 C 2563/20