Posts for Tag : Eigentum

Keine kurzfristige Ergänzung der Tagesordnung, auch nicht mittels einstweiliger Verfügung  0

Beantragt ein Wohnungseigentümer weniger als drei Wochen vor der angesetzten Eigentümerversammlung bei Gericht, der Eigentümergemeinschaft aufzugeben, in die Tagesordnung der Eigentümerversammlung bereits Monate vorher dem Verwalter mitgeteilte Tagesordnungspunkte, unter anderem auch die Abberufung des Verwalters und Kündigung des Verwaltervertrags, aufzunehmen, mangelt es bereits an den Voraussetzungen des Verfügungsanspruchs, da die Ladungsfrist von drei Wochen nicht mehr eingehalten werden kann (IBRRS 2023, 0650; WEG §§ 18232426; ZPO §§ 935940; AG Schwerin, Urteil vom 07.10.2022 – 14 C 299/22).

Einbau von Kurventreppenlift ggf. Werkvertrag  0

Beinhaltet ein Vertrag sowohl die Lieferung zu montierender Einzelteile, als auch eine Montageverpflichtung, ist für die Frage, ob dieser Vertrag als Werkvertrag, oder als Werklieferungs- bzw. Kaufvertrag anzusehen ist, maßgeblich, auf welcher Leistung im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung des Vertrags der Schwerpunkt liegt.

Beinhaltet der Schwerpunkt des Vertrags hingegen die mit dem Warenumsatz verbundene Übertragung von Eigentum und Besitz, liegt ein Kauf- oder Werklieferungsvertrag vor.

Liegt der vertragliche Schwerpunkt dagegen nicht auf dem Warenumsatz, sondern wird von dem Unternehmer die Herstellung eines funktionstauglichen Werks geschuldet, ist hingegen von einem Werkvertrag auszugehen.

Bei einem Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts, der die individuelle Planung und Gestaltung des Tragrohrs erfordert, handelt es sich um einen Werkvertrag (IBRRS 2021, 1187; BGB § 312g Abs. 2, §§ 355631650; OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2020 – 4 U 81/20
vorhergehend: LG Bielefeld, 22.05.2020 – 10 O 54/19).

Schlussrechnung ist Fertigstellungsmitteilung  0

Bei der Übersendung der Schlussrechnung handelt es sich um die konkludente Mitteilung des Auftragnehmers hinsichtlich der Fertigstellung seiner Leistung.

Soweit der Auftragnehmer konkludent die Fertigstellung seiner Leistung anzeigt, gilt die Leistung im VOB- Vertrag mit Ablauf von 12 Werktagen als abgenommen, soweit keine förmliche Abnahme vereinbart oder verlangt wurde.

Die Beschädigung des Eigentums des Auftraggebers im Rahmen der Bauausführung begründet keinerlei Gewährleistungsansprüche (IBRRS 2020, 1885; BGB § 641; VOB/B § 12 Abs. 5 Nr. 1; OLG Frankfurt, Urteil vom 02.08.2017 – 29 U 216/16
vorhergehend: LG Frankfurt/Main, 28.07.2016 – 2-31 O 80/15
nachfolgend: BGH, Beschluss vom 26.02.2020 – VII ZR 187/17 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).