Posts for Tag : Dimensionierung

Für Planungsmängel haften Objekt- und Fachplaner gesamtschuldnerisch  0

Ein Besteller hat bei Bauwerkmängeln, wie vorliegend einer unterdimensionierten Durchschreiterinne in einem öffentlichen Schwimmbad, welche dieser beseitigen lassen möchte, neben einem Anspruch gegen den Bauunternehmer auf Vorschuss für die Mangelbeseitigungskosten, außerdem gegen den Ingenieur einen Schadensersatzanspruch, dessen Planungs- und/oder Überwachungsfehler sich in dem Bauwerk realisiert haben. Dieser Anspruch ist auf Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrages für die Mangelbeseitigung gerichtet.

Die Planung der Konstruktion und Dimensionierung einer umlaufenden, zur Aufnahme und zum Abtransport des Schwallwassers eines Schwimmbeckens in einem Freibad dienenden Rinne, der sog. Durchschreiterinne, obliegt sowohl dem Objektplaner des Freibads, als auch dem Planer der Technischen Ausrüstung. Folglich haften beide Planer bei Planungsmängeln als Gesamtschuldner (BGB §§ 280, 421, § 634 Nr. 4, § 636; ZPO § 68; OLG Naumburg, Urteil vom 29.04.2025 – 2 U 40/24; vorhergehend: LG Halle, 12.04.2024 – 5 O 295/15).

Abstandsflächenrelevanz des Dachüberstands  0

Die Anwendung von Art. 6 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 BayBO setzt voraus, dass das betreffende Bauteil nach Größe und Funktion als untergeordnetes Teil der jeweiligen Gebäudeseite erscheint. Insoweit scheidet eine Privilegierung dann aus, wenn das Bauteil entweder eine zusätzliche, eigenständige Nutzungsfunktion hat, oder im Verhältnis zur Außenwand maßgebliches Gewicht hat und dementsprechend nicht als untergeordnet zu bewerten ist (IBRRS 2025, 2213; BayBO Art. 6 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, 2, Art. 63 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 1 und 2; VGH Bayern, Beschluss vom 11.06.2025 – 15 CS 25.842; vorhergehend: VG Augsburg, 14.04.2025 – 5 S 25.561).