Posts for Tag : Befugnis

Glaubhaftmachung conronabedingter Mietschulden?  0

Ist ein Pachtverhältnis über ein Gemeindegrundstück durch die Ortsgemeinde begründet worden, ist diese, vertreten durch den Bürgermeister, – und nicht die Verbandsgemeindeverwaltung – auch für den Ausspruch einer Kündigung des Pachtverhältnisses zuständig.

Interne Zuständigkeitsregelungen schränken zwar möglicherweise die Befugnis des Bürgermeisters, nicht aber dessen Macht zur Außenvertretung ein (hier: Beauftragung eines Rechtsanwalts mit Ausspruch der Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Gemeinderats).

Ein zwischen den Parteien begründetes Pachtverhältnis ist durch ehrverletzende rechtswidrige Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Vertragspartners in einem Maße beschädigt, das es auf dessen Seite nicht mehr als tragbar erscheinen lässt, dieses Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen, wenn der Kündigungsempfänger in einer E-Mail zum Ausdruck gebracht hat, dass der Vertragspartner bei der Regelung der Angelegenheiten um das Pachtverhältnis mit Methoden vorgehe, die denjenigen des NS- Terrorsystems glichen (IBRRS 2020, 2607;
BGB §§ 164543 Abs. 1; § 581 Abs. 2; ZPO § 522 Abs. 2; OLG Koblenz, Urteil vom 16.06.2020 – 12 U 2229/19;
vorhergehend: LG Trier, 18.11.2019 – 4 O 104/19).

Darf Mieter Bäume fällen, soweit die Gartenpflege übertragen wurde?  0

Der Mieter eines Einfamilienhauses ist dem Vermieter nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Gartenpflege dem Mieter obliegt und dieser ohne vorherige Einholung einer Genehmigung des Vermieters schadhafte, oder ihn optisch störende Bäume fällt. Voraussetzung ist, dass im schriftlichen Mietvertrag weder die Befugnis des Mieters zur Entfernung von Bäumen, noch der genaue Umfang der ihm obliegenden Gartenpflegelast im Einzelnen geregelt sind.

Anders verhält es sich allerdings, wenn der Vermieter den Mieter vor der Unterzeichnung des auslegungsbedürftigen schriftlichen Mietvertrages darauf hingewiesen hat, dass Bäume ohne seine Zustimmung nicht gefällt, oder beseitigt werden dürfen (IBRRS 2019, 2143; BGB §§ 133157305c Abs. 2; EMRK Art. 6 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 103 Abs. 1; LG Berlin, Urteil vom 25.06.2019 – 67 S 100/19 (nicht rechtskräftig); vorhergehend: AG Spandau, 19.03.2019 – 5 C 401/18.