Posts for Tag : Baustelle

Schadensersatzpflicht des Bauherrn, soweit Bauarbeiter in Treppenschacht stürzt?  0

In erster Linie ist der Bauherr auf einer Baustelle verkehrssicherungspflichtig. Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, die die im konkreten Fall zu beachtenden Sorgfaltspflichten durch Bestimmungen über Sicherheitsmaßnahmen konkretisieren, richten sich nur an diesen.
Den Architekt, der mit der örtlichen Bauaufsicht, Bauleitung oder Bauüberwachung beauftragt ist- ebenso wie den ihn beauftragenden Bauherren – trifft lediglich eine sog. sekundäre Verkehrssicherungspflicht, soweit Anhaltspunkte bestehen, dass der Unternehmer in dieser Hinsicht nicht genügend sachkundig oder zuverlässig ist, wenn er Gefahrenquellen nicht erkannt hat, diese aber bei gewissenhafter Beobachtung der ihm obliegenden Sorgfalt hätte erkennen können (IBRRS 2019, 1409; BGB § 823; BGH, Beschluss vom 18.12.2018 – VI ZR 34/17; vorhergehend: OLG Koblenz, 22.12.2016 – 1 U 265/16; LG Mainz, 12.02.2016 – 2 O 198/13

Keine Mietminderung trotz Baustellen bei freiem Geschäftseingang  0

Der Mieter kann keine Mietminderung bei einem innerstädtischen Geschäft für Möbel und Wohnaccessoiressofern verlangen, wenn Laufkundschaft aufgrund verschiedener Baustellen, sowohl vor dem Geschäft als auch in den umliegenden Straßen fernbleibt, sofern der unmittelbare Zugang zu dem Geschäft unbeeinträchtigt ist und keine Einkapselung vorliegt (IBRRS 2019, 0880; BGB §§ 535536; LG Hamburg, Urteil vom 16.11.2018 – 412 HKO 159/17).

Feuchtigkeitseintritt deutet auf Überwachungsfehler hin  0

Den nach Sachlage notwendigen Schutz gegen drückendes Wasser und die Sicherstellung einer den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Luftdichtigkeit des Bauwerks hat der mit der Erstellung der Ausführungsplanung beauftragte Architekt vorzusehen.

Für Bauwerksmängel, die auf Planungsfehlern beruhen, ist der planende Architekt dem Bauherrn im vollen Umfang gewährleistungspflichtig. Ein Bauplanungsfehler liegt insbesondere vor, wenn der Entwurf nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht, sondern fehlerhafte Konstruktionen aufweist, insbesondere gegen DIN- Normen verstößt.

Der mit der Bauüberwachung beauftragter Architekt ist nicht verpflichtet, ständig auf der Baustelle zu sein. Er muss jedoch die Arbeiten in angemessener und zumutbarer Weise überwachen und sich durch häufige Kontrollen vergewissern, dass seine Anweisungen sachgerecht erledigt werden. Bei elementaren, oder heiklen Baumaßnahmen, die erfahrungsgemäß ein hohes Mängelrisiko nach sich ziehen, obliegt dem Architekten eine erhöhte Aufmerksamkeit und eine intensive Wahrnehmung der Bauaufsicht.

Der Nachweis einer Verletzung der Bauaufsichtspflicht des Architekten kann durch einen Anscheinsbeweis erleichtert sein, soweit sich in dem aufgetretenen Mangel des Bauwerks, z. B. einem Feuchtigkeitseintritt, ein typischer Geschehensablauf zeigt, welcher auf einen Mangel der Objektüberwachung schließen lässt (IBRRS 2019, 0875; BGB §§ 633634 Nr. 4; HOAI 2002 § 15 Abs. 2; OLG Brandenburg, Urteil vom 27.06.2018 – 4 U 203/16
vorhergehend: LG Potsdam, 26.10.2016 – 6 O 5/16).

Mieter steht bei Fassadenarbeiten und Gerüst am Wohnhaus pauschale Mietminderung zu  0

Die Gerüst- und Fassadenarbeiten an einem Wohnhaus berechtigen den Mieter zu einer pauschalen Mietminderung i.H.v. 11,4%. Schließlich liegt es in der Natur der Sache, dass eine Baustelle erheblichen Lärm und Staub verursacht und ein Gerüst stets zu einer Verdunkelung der Wohnung führt.

 

Erklärt der Mieter keinen Vorbehalt, ist eine Aufrechnung mit überzahlten Mieten gemäß § 814 BGB ausgeschlossen.

 

Die Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten aufgrund der Zurückweisung einer fehlerhaften Rechtsauffassung ist wegen der Schadensminderungspflicht des Vermieters nicht erforderlich und geboten (IBRRS 2017, 2378; BGB §§ 387535 Abs. 2, § 536 Abs. 1 Satz 1, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 814; AG Pankow/Weißensee, Urteil vom 06.07.2017 – 102 C 86/17).