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Abstandsflächenrelevanz des Dachüberstands  0

Die Anwendung von Art. 6 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 BayBO setzt voraus, dass das betreffende Bauteil nach Größe und Funktion als untergeordnetes Teil der jeweiligen Gebäudeseite erscheint. Insoweit scheidet eine Privilegierung dann aus, wenn das Bauteil entweder eine zusätzliche, eigenständige Nutzungsfunktion hat, oder im Verhältnis zur Außenwand maßgebliches Gewicht hat und dementsprechend nicht als untergeordnet zu bewerten ist (IBRRS 2025, 2213; BayBO Art. 6 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, 2, Art. 63 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 1 und 2; VGH Bayern, Beschluss vom 11.06.2025 – 15 CS 25.842; vorhergehend: VG Augsburg, 14.04.2025 – 5 S 25.561).