Posts for Tag : Abwägung der beiderseitigen Interessen

Bei dringendem Verdacht auf Schwarzarbeit kann der Auftraggeber kündigen  0

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann ein VOB- Bauvertrag gekündigt werden. Ein solcher liegt z. B. vor, wenn es für den Auftraggeber aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Auftragnehmers unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist, weiter am Vertrag festzuhalten und der Auftragnehmer entsprechend abgemahnt worden ist.

Ein dringender Verdacht auf Schwarzarbeit und ein Verstoß gegen das Arbeitnehmer- Entsendegesetz, welchem der Auftragnehmer auch auf Abmahnung hin nicht etwa dadurch widerspricht, dass dieser die notwendigen Unterlagen vorlegt, berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund (IBRRS 2019, 1295;
BGB §§ 314648a; VOB/B § 8 Abs. 3; LG Potsdam, Urteil vom 15.02.2019 – 6 O 352/13).

Kündigung des Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund  0

Ein Dauerschuldverhältnis, z. B. ein Vertrag über den Einbau und Betrieb von Breitbandverteileranlagen, ist aus wichtigem Grund kündbar, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Soweit ein Dauerschuldverhältnis bereits in Vollzug gesetzt ist, kann ein Kündigungsgrund auch in einer nicht, oder nicht vertragsgemäß, erbrachten Leistung bestehen.

Eine wirksame Kündigung aus wichtigem Grund setzt u. a. voraus, dass die Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund ausgesprochen wird (im Anschluss an BGH, IMR 2010, 1031 – nur online).

Besteht die Möglichkeit von Teilkündigungen, rechtfertigen es vereinzelte sicherheitsrelevante Mängel nicht, den gesamten Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, (IBRRS 2019, 0247; BGB § 314; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2014 – 18 U 26/10; vorhergehend: LG Duisburg, 06.01.2010 – 2 O 393/01; nachfolgend: BGH, Beschluss vom 11.04.2018 – VII ZR 316/14 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).