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Abschneiden überhängender Äste auch bei drohendem Standfestigkeitsverlust des Baums?  0

Das Selbsthilferecht gemäß § 910 Abs. 1 BGB ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil durch die Beseitigung des Überhangs das Absterben des Baums, oder der Verlust dessen Standfestigkeit zu befürchten ist, außer es liegen naturschutzrechtliche Beschränkungen eines Rückschnitts vor (IBRRS 2021, 2109; BGB § 910; BGH, Urteil vom 11.06.2021 – V ZR 234/19; vorhergehend: LG Berlin, 09.09.2019 – 51 S 17/18; AG Pankow/Weißensee, 08.08.2018 – 7 C 146/18).