Posts for Tag : Abschlagszahlung

Bei prüfbarer Schlussrechnung keine Zurückweisung möglich  0

Die Schlussrechnung ist dann prüfbar, wenn diese die nach dem Vertrag objektiv unverzichtbaren Angaben enthält.

Für die objektive Prüfbarkeit durch ein Ingenieurbüro ist die Vorlage von Nachtragsangebotskalkulationen nicht erforderlich.

An der objektiven Prüfbarkeit der Schlussrechnung ändert sich auch nichts, wenn diese vom Auftraggeber anfänglich als nicht prüfbar zurückgewiesen wurde (BGB § 242; VOB/B § 14 Abs. 1, § 16 Abs. 3; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.03.2023 – 21 U 52/22).

Unternehmer hat auf Sicherheitsrisiken hinzuweisen  0

Sofern der Werkunternehmer mit Instandsetzungsarbeiten beauftragt wird, hat dieser seine Leistung so auszuführen, dass diese den zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden anerkannten Regeln der Technik und des Sicherheitsstandards entspricht.

Soweit der Auftrag des Werkunternehmers nicht sämtliche Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Funktion der instandzusetzenden Technik erforderlich sind, erfasst, so hat dieser dem Auftraggeber bezüglich der hieraus erwachsenden Sicherheitsrisiken einen entsprechenden Hinweis zu erteilen (IBRRS 2022, 1025; BGB § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1, §§ 633634 Nr. 4; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.06.2021 – 6 U 1094/20; vorhergehend: OLG Koblenz, Gerichtlicher Hinweis vom 21.01.2021 – 6 U 1094/20; LG Trier, 16.06.2020 – 4 O 176/17; nachfolgend: BGH, Beschluss vom 10.11.2022 – VII ZR 672/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen).

Bei erheblichen Mängeln kein Anspruch auf Abschlagszahlungen  0

Unwirksam sind Zahlungspläne, die keinerlei Erhöhung der Sicherheitsleistung bei Werklohnerhöhung um 10 % vorsehen.

Ein Zahlungsplan ist dann unwirksam, soweit sich aus diesem bei kundenfeindlichster Auslegung nicht ergibt, dass im Falle wesentlicher Mängel Abschlagszahlungen nicht fällig werden.

Ein Zahlungsplan ist unwirksam, soweit dieser nicht erkennen lässt, dass dem Besteller bei Fälligkeit der jeweiligen Rate ein entsprechender nicht mehr entziehbarer Gewinn gegenübersteht (IBRRS 2021, 1290; BGB §§ 632641; ZPO § 263; LG Tübingen, Urteil vom 23.11.2020 – 7 O 377/18).

Kein Anspruch auf Abschlagszahlung nach Schlussrechnungsreife mittels einstweiliger Verfügung  0

Auch im VOB- Vertrag sind die gesetzlichen Vorschriften über das Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b BGB) und die Vergütungsanpassung nach solchen Anordnungen (§ 650c BGB) anwendbar.

Nach Kündigung des Bauvertrags kann der Auftragnehmer keine Abschlagszahlungen mehr verlangen, sondern muss die Schlussrechnung stellen.

Der Auftragnehmer kann nach Schlussrechnungsreife keine Abschlagszahlung nach der 80 %-Regelung (§ 650c Abs. 3 BGB) im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend machen (IBRRS 2021, 0128; BGB §§ 632a650a650b Abs. 2, §§ 650c650d; VOB/B §§ 121416; LG Berlin, Urteil vom 16.10.2020 – 8 O 126/20