Posts for Tag : 2- Wochen- Prüfungsfrist des Käufers bei Kauf von gewerblichem Anbieter

Beurkundungsfunktion des Notars  0

Beim Immobiliengeschäft agiert der Notar als Stellvertreter des Staates. Es ist allerdings nicht die Aufgabe eines Notars, zu prüfen, ob ein Kaufvertrag für eine schlüsselfertige Immobilie fair ist, bzw. den Käufer einseitig benachteiligt. Im Gegenteil, der Notar ist vielmehr zur Neutralität verpflichtet. Solange der Vertrag also dem geltenden Recht entspricht, wird der Notar den Inhalt nicht bewerten. Das sollte der Bauherr mithilfe eines unabhängigen Sachverständigen vor dem Beurkundungstermin selbst tun. Hierfür hat der Bauherr zwei Wochen Zeit. Der Notar ist verpflichtet, die Vertragsunterlagen zwei Wochen vor dem Termin vorzulegen. Dies gilt allerdings nur, soweit der Bauherr sein Haus bei einem gewerblichen Anbieter kauft.  Beim Erwerb von Privatleuten gilt diese Regelung nicht. In diesem Fall muss der Interessent selbst dafür sorgen, dass er genug Zeit hat, um den Vertragsentwurf prüfen zu lassen.