Schwerwiegende Mängel eines Gebrauchtwagens  0

Nach der Rechtsprechung des BGH kann der Kunde bei besonders schwerwiegenden Mängeln eines Gebrauchtwagens sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Er muss sich also nicht auf eine Nachbesserung verweisen lassen, wie sie das Gesetz normalerweise vorsieht.

 

In der Entscheidung des BGH ging es um einen 13 Jahre alten Opel Zafira mit einer Laufleistung von 144.000 km, für den eine Käuferin 5.000.- € bezahlt hatte. Bereits einen Tag nach dem Kauf ging das Auto kaputt.

 

Unter anderem stellte sich heraus, dass der Wagen wegen korrodierter Bremsleitungen verkehrsuntauglich war. Bei solch gravierenden Mängeln ist es nach Auffassung des Gerichts dem Käufer nicht zumutbar, den Verkäufer vorher zur Nachbesserung aufzufordern.

 

Interessanterweise hatte der Wagen erst am Kauftag eine neue TÜV- Plakette erhalten,was dem Verkäufer aber nicht half. Der Verkäufer müsse den Wagen selbst sorgfältig prüfen. Die Mängel hätten ihm deshalb auffallen müssen (Aktenzeichen VIII ZR 80/14).

 

Wenn auch Sie alsbald nach dem Kauf Zweifel an der Verkehrstauglichkeit Ihres neuen Gebrauchten haben, wenden Sie sich am besten zunächst an eine Werkstatt und lassen den Wagen untersuchen. Bei gravierenden Mängeln erklären Sie anschließend am Besten entweder selbst den Rücktritt, oder lassen dies über einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens erledigen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.