Rücktritt vom VOB- Vertrag bei mangelhaften Feuerschutzvorhängen  0

Senken sich Feuerschutzvorhänge in einer Vielzahl von Fällen vor und nach der Abnahme nicht ordnungsgemäß ab, bzw. funktionieren diese bei verschiedenen Überprüfungen mal und mal nicht, sind diese mangelhaft.
Auch bei Vereinbarung der VOB/B kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung Mängel aufweist  (BGB §§ 346, 633 Abs. 1, 2, § 634 Nr. 3, §§ 636, 638; VOB/B § 13 Nr. 4 Abs. 2; ZPO § 286; OLG Bamberg, Beschluss vom 08.11.2013 – 5 U 84/13; vorhergehend: OLG Bamberg, 07.10.2013 – 5 U 84/13LG Würzburg, 09.04.2013 – 64 O 669/12; nachfolgend: BGH, 27.04.2016 – VII ZR 329/13 (NZB zurückgewiesen)

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