Rauchmelder

Kann ich den Vermieter dazu bringen meine Wohnung mit Rauchmeldern auszustatten?

Nach Art 46 IV BayBO müssen in Wohnungen Schlafräume, Kinderzimmer, sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils über mindestens einen Rauchmelder verfügen. Dabei müssen die Rauchwarnmelder so eingebaut werden, das Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet werden. Bis zum 31.12.2017 sind die Eigentümer vorhandener Wohnungen verpflichtet, jede Wohnung entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung.

BGH, Urteil vom 08.02.13, Az. V ZR 238/ 11, ZMR 213, 642

Comments are closed.