Querulant ist ordentlich kündbar  0

Stört ein Mieter den Hausfrieden, indem er täglich, insbesondere nachts und an Feiertagen, den Vermieter anruft, um sich zu beschweren und Mitmietern Verhaltensregeln auferlegt und sie maßregelt und diese beleidigt und diese grundlos bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Verwaltung anzeigt, ist ordentlich kündbar (IBRRS 2020, 2944; BGB § 573 Abs. 2 Nr. 1;
AG Garmisch-Partenkirchen, Urteil vom 29.07.2020 – 6 C 281/19
nachfolgend: BVerfG, 02.09.2020 – 1 BvQ 91/20).

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