Provisionsversprechen können aus Gründen der Vertragsfreiheit grundsätzlich vereinbart werden (BGH NJW 81, 277/78), in einem Maklervertrag aber nur individualvertraglich.
Anders im vermittelten Vertrag, z. B. dem Kaufvertrag (BGH NJW 09, 1199), oder in einem eigenständigen Vertrag. Sie sind aber auch dort häufig mit §§ 305 ff. BGB unvereinbar, insbesondere, wenn eine die Aufwendungen übersteigende erfolgsunabhängige Pauschale zu leisten ist (BGH NJW 10, 3568, Reservierungsgebühr, Palandt, BGB, Einf. v. § 652, Rz. 17).