Pflicht zur Straßenreinigung  0

Die Straßenreinigungspflicht besteht laut dem Verwaltungsgericht Berlin bis ins hohe Alter.

 

In dem entschiedenen Fall ging es um das Grundstück einer 95jährigen Frau, welches an einem öffentlichen Fußweg lag. Das Berliner Straßenreinigungsgesetz sieht vor, den Weg vor dem Grundstück zu reinigen. Nach Auffassung des Gerichts umfasse die Reinigungspflicht lediglich das Beseitigen von Abfällen, Laub und Schnee. Die Eigentümerin müsse diese Pflicht nicht selbst ausführen, sondern könne jemanden dafür beauftragen (Verwaltungsgericht Berlin, Az. VG 1 L 299.4)-

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