Partnerschaftsvertrag für unverheirtate Paare  0

Wer vorab klären möchte, wie gemeinsame Kredite zurückbezahlt, Vermögen oder Hausrat bei Trennung, oder Tod verteilt werden, wie Unterhalt, oder Sorgerecht für gemeinsame Kinder geregelt werden, kann sich als Unverheirateter durch einen Partnerschaftsvertrag absichern.

 

Dabei kann der Vertrag selbst, oder durch einen Rechtsanwalt, oder Notar aufgesetzt werden. Bei Immobilien, oder im Erbfall ist allerdings eine notarielle Beurkundung erforderlich.

 

Wenn Sie sich Klarheit verschaffen wollen, wenden Sie sich am besten für eine Erstberatung an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

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