Ordnungsgemäßer Beschluss in Bezug auf Heizungsanlage?  0

Bezüglich der Einschätzung der Ordnungsmäßigkeit/Nützlichkeit ist auf den Maßstab des vernünftigen, wirtschaftlich denkenden, sowie sinnvollen Neuerungen gegenüber aufgeschlossenen Hauseigentümers abzustellen (IBRRS 2022, 2413; WEG § 18 Abs. 2 Nr. 1, § 24; BayObLG NJW-RR 2003, 663 (664); OLG Düsseldorf NZM 1999, 766; AG Essen, Urteil vom 17.02.2022 – 196 C 123/21).

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