Auskunftsanspruch des Mieters  0

Ein Mieter, der von Nachbarn der Störung Hausfriedens beschuldigt wird, hat keinen Anspruch darauf, zu erfahren, welche Person konkret die Anschuldigungen erhoben hat.

 

Nachdem die Vermieterin den Mieter schriftlich gebeten hatte, die Belästigung anderer Mieter zu unterlassen, klagte der Mieter auf Auskunftserteilung. Zuvor hatte die Vermieterin mit einer Abmahnung und bei weiteren Verstößen mit schriftlicher Kündigung gedroht.

 

Der Mieter wollte schließlich wissen, wer genau was über ihn gesagt habe. Die Vermieterin verweigerte jedoch die Auskunft, nachdem die geschädigten Mieter und Nachbarn sie aus Angst vor dem Kläger um Vertraulichkeit gebeten hatten.

 

Das AG München gab der Vermieterin Recht und wies die Klage ab, da die Vermieterin gegenüber ihren Mietern auch eine Fürsorgepflicht habe. Davon abgesehen drohe weitere Gefahr für den Hausfrieden, wenn die Vermieterin die Namen der betroffenen Mieter nennen würde. Aufgrund des Mietverhältnisses bestehe kein Auskunftsanspruch

(AG München, 463 C 10947/14).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.