Ohne Aufmassblätter ist die Schlussrechnung nicht prüfbar.  0

Eine Prüfbarkeit der Schlussrechnung des Auftragnehmers ist bei einem VOB- Einheitspreisvertrag nur gegeben, wenn die Aufmaßblätter, die dem Auftraggeber eine Überprüfung der angegebenen Menge der ausführten Leistung ermöglichen, beigefügt sind (IBRRS 2019, 0403; BGB § 631; VOB/B §§ 214 Abs. 1 Satz 3; OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2019 – 12 U 116/18: vorhergehend: LG Frankfurt/Oder, 18.05.2018 – 12 O 93/16).




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