Nutzung von Teileigentum als Wohnung zulässig?  0

Eine Wohnnutzung ist im Vergleich zu einer gewerblichen Nutzung bei typisierender Betrachtung nicht regelmäßig als störender anzusehen (IBRRS 2022, 0215; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1; WEG § 14 Abs. 1 Satz 1; LG Hamburg, Urteil vom 20.10.2021 – 318 S 47/20)

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