Neben den Dächern, müssen auch Fenster regendicht sein  0

Dringt bei Starkregen Wasser durch die Fenster ein, so ist die Leistung des Fensterbauers mangelhaft. Insoweit ist es für die Mängelhaftung unerheblich, ob der Fensterbauer einen Systemfehler des Herstellers erkennen konnte oder nicht (IBRRS 2019, 2348; VOB/B § 13 Abs. 1; OLG München, Beschluss vom 10.10.2016 – 27 U 2549/16 Bau; vorhergehend: OLG München, Beschluss vom 22.07.2016 – 27 U 2549/16 Bau; LG Memmingen, 29.04.2016 – 25 O 175/14; nachfolgend: BGH, Beschluss vom 20.03.2019 – VII ZR 277/16 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

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