Nässeschaden durch Leitungswasser in Form eines Wasseraustritt in der Duschecke  0

Soweit Wasser in einer Dusch- oder Wannenecke eines Hauses „durch die Wand“ gelangt ist, liegt ein bestimmungswidriger und unmittelbarer Austritt von Leitungswasser aus mit den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen vor.

 

Insoweit handelt es sich um einen Nässeschaden durch Leitungswasser im Sinne der Gebäudeversicherungsbedingungen (OLG Schleswig, Urteil vom 11.06.2015 – 16 U 15/15).

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