Muss ich die Regenrinne eisfrei halten?

Der Mieter ist nicht verpflichtet Regenrinnen oder außen liegende Regenfallrohre eisfrei zu halten. Selbst wenn sich aus dem Kleingedruckten des Mietvertrags ergebe, dass der Mieter Abflussrohre nicht unsachgemäß behandeln dürfe und Räume ausreichend gegen Frost schützen müsse, bezieht sich dies grundsätzlich nicht auf Außenanlagen, weil solche Pflichten im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein müssen.

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