Mehrmonatige Sanierungsmaßnahmen sind durch den Mieter nicht ohne Weiteres zu dulden.
Dies gilt insbesondere, wenn der Mieter seine Wohnung wegen der Sanierungsmaßnahmen sogar für über ein Jahr komplett räumen soll. Das Landgericht Berlin entschied für diesen Fall, dass es sich um eine unzumutbare Härte handele, weil die Modernisierungsmaßnahmen weit über das Maß des Erträglichen hinausgingen (Landgericht Berlin, 63 S 446/ 12).