Mitverschulden wegen vorzeitigen Baubeginns bei mangelhafter Statik?  0

Durfte der Auftraggeber auf die Richtigkeit der Statik vertrauen, kann dieser vom Tragwerksplaner Schadensersatz aufgrund mangelhaften Statik fordern. In diesem Fall muss er sich nicht als anspruchsminderndes Mitverschulden entgegenhalten lassen, die Bauausführung bereits vor Erteilung einer Baugenehmigung begonnen zu haben (Anschluss an OLG Celle, IBR 1992, 153) (IBRRS 2026, 1869; BGB §§ 398, 631, 632, 634, 637; ZPO § 296a; OLG Naumburg, Urteil vom 10.04.2025 – 9 U 44/18; vorhergehend:; LG Halle, 06.10.2015 – 5 O 246/13; nachfolgend: BGH, Beschluss vom 10.06.2026 – VII ZR 69/25 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.