Minderung bei Belästigung durch Nachbarn  0

Schmeißt ein Mieter immer wieder z. B. Müll auf den Weg vor dem Hauseingang, ist nach Auffassung des AG Berlin- Mitte eine Minderung von 5 % angemessen.

 

Im konkreten Fall hatte ein Mieter mehrfach Flaschen und gebrauchtes Toilettenpapier aus dem Fenster auf den vor dem Haus befindlichen Gehweg geschmissen.

 

Diese ekelhaften Verschmutzungen muss der Mieter nach Auffassung des AG Berlin- Mitte nicht hinnehmen. Dabei hänge die Höhe der Minderungsquote von der Häufigkeit der Verschmutzungen ab. Soweit der Mieter nur an vereinzelten Tagen tätig werde, rechtfertige dies eine Minderung in Höhe von 5 %. Davon abgesehen riskiert der Störer die Kündigung des Mietvertrages.

 

Wenn auch Sie sich durch Ihren Nachbarn gestört fühlen, informieren Sie am besten zunächst die Hausverwaltung. Wird diese nicht ausreichend aktiv, wenden Sie sich am besten an Ihren Vermieter und machen vom Ihrem Minderungsrecht Gebrauch. Dies können Sie entweder selbst tun, oder einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens hinzuziehen.

 

 

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